Rache,
diejenige Vergeltung, bei welcher der Beleidigte (entweder selbst oder durch die Seinen) zum Vergelter wird. Dieselbe unterscheidet sich von der
mehr
ethischen Vergeltung dadurch, daß die letztere zwar das Maß der Vergeltung (der Billigkeit gemäß) bestimmt, die Person des Beleidigten (und der Seinen) aber vom Vergelteramt ausschließt. Letzteres aus dem Grund, weil der Beleidigte (und die Seinen) durch die erfahrene Beleidigung in Affekt versetzt und dadurch einer unparteiischen Erwägung und Einhaltung der erlaubten Grenzen der Wiedervergeltung unfähig geworden sind.