(Diskonto,Skonto,
Interusurium), der Abzug, welcher dem
Schuldner an der
Schuld zu gewähren ist, wenn er die
erst später fällige
Schuld alsbald bezahlt (s.
Interusurium); dann überhaupt der im geschäftlichen
Verkehr gewöhnlich in
Prozenten bemessene, besonders vereinbarte oder usancemäßig bestimmte Abzug von einer zu zahlenden
Summe (s. Rabatt- u. Diskontrechnung). Dieser Abzug wird oft bei
Abnahme größerer
Mengen von
Waren oder Leistungen (z. B. Frachtrabatte), insbesondere mit Rücksicht hierauf als
Begünstigung vom Großhändler dem Wiederverkäufer (durch Draufgabe von
Waren oder Abzug am
Preis), gewährt;
dann kann er die Vergütung für
Barzahlung und damit ein
Reizmittel für dieselbe bilden; endlich kommt er auch als
Nachlaß
wegen zu geringer
Qualität, zu später Lieferung etc. vor. Vgl.
Diskont.
undDiskontrechnung.Wird von einem erst später zahlbaren
Kapital bei früherer
Zahlung ein in
Prozenten ausgedrückter
Nachlaß gewährt, den man
Rabatt oder
Diskont nennt, so erscheint die frühereZahlung (das rabattierte
Kapital) als reines
Kapital (s.
Zinsrechnung), der
Rabatt als
Zins und die später fällige
Summe (das zu rabattierende
Kapital)
als um die
Zinsen vermehrtes
Kapital. Sind z. B. 3000
Mark in vier
Jahren zahlbar, und will man statt dessen jetzt
Zahlung leisten
unter Abzug von 5 Proz.
Rabatt, so beträgt der letztere auf vier Jahre 4.5 = 20 Proz., 100 Mk.
bar sind in vier
Jahren 120 Mk., von 120 Mk. sind also umgekehrt 20 Mk.
Rabatt zu gewähren; man findet also den
Rabatt aus der
Proportion 120:20 = 3000:x, mithin x = 500
Mk., und die
Barzahlung ist
3000-500 = 2500 Mk. Die
Prozente sind hier auf
Hundert gerechnet (s.
Prozent).
Bei eigentlich kaufmännischen
Geschäften, wo es sich nur um kurze
Fristen handelt, rechnet man aber den Abzug für frühere
Zahlung immer vom
Hundert; man nennt ihn hier
Diskont, während man unter
Rabatt andre prozentische Abzüge versteht. Z.
B.: Wieviel ist 2. Febr. für einen
Wechsel von 1950 Mk., fällig 10. Mai, nach Abzug von 6 Proz.
Diskont, zu zahlen? Vom 2. Febr. bis 10. Mai sind
(1
Monat = 30
Tage) 98
Tage, 6 Proz. jährlich betragen auf diese Zeit 6·98/360 = 49/30 Proz.,
und man findet den
Diskont aus der
Proportion 100:49/30 = 1950:x, folglich x = 31,85Mk., und die
Barzahlung
= 1918,15 Mk. Wie groß war ein 12. Sept. fälliger
Wechsel, der unter Abzug von 4½ Proz.
Diskont2. Aug. mit 1512,40 Mk. bezahlt
wurde? Vom 2. Aug. bis 12. Sept. sind 40
Tage, 4½ Proz. jährlich machen in dieser Zeit 4½·40/360 = ½ Proz.
aus, 100 Mk. nach 40
Tagen sind also 99½ Mk. bar, der
Diskont (½ Proz. im
Hundert) ergibt sich aus der
Proportion 99½:½ =
1512,40:x, d. h. x = 7,60Mk., und der
Wechsel lautet auf 1512,40+7,60 = 1520 Mk. Wird
bei längern
Fristen das zu diskontierende
Kapital C als ein um
¶
(ital.), ein Abzug vom Kaufpreis, welcher, gewöhnlich in Prozenten ausgedrückt, aus verschiedenen
Gründen bewilligt wird, unter anderm von Großhändlern den Wiederverkäufern, im Buchhandel den Sortimentshändlern vom Verleger.
Der Rabatt für verfrühte Zahlung eines unverzinslich kreditierten Kaufpreises wird gewöhnlich Diskont (s. d.)
oder Skonto genannt.