Quetschung
(Kontusion, Contusio, Quassatio, Conquassatio),
Verletzung eines Körperteils durch stumpfe
Gewalt, bei welcher ein so starker
Druck ausgeübt wird, daß Zerreißung der
Gewebe
[* 3] und ihrer
Blutgefäße erfolgt. Durch diese
Blutungen unterscheidet sich die Quetschung
von einer bloßen
Erschütterung
(Commotio). Die
Größe der
Gefahr hängt ab von der Wichtigkeit
des betroffenen
Organs und dem
¶
mehr
Umfang der Zerreißung. In leichten Fällen (Beulen) wird das Blut resorbiert, die getrennten Teile verheilen ohne Eiterung,
der anfangs heftige Schmerz verschwindet, es bleiben keine Spuren der Quetschung
zurück. Hohe Grade der Quetschung
, wie sie bei Maschinen- und
Eisenbahnunfällen, Verschüttungen, Überfahren etc.
vorkommen, erzeugen große Quetschwunden, die, wenn überhaupt ohne
Amputation heilbar, meist schlechter verlaufen als scharf geschnittene Wunden (s. d.). Sehr übel steht es um den Kranken,
wenn edle Organe, Lungen, Leber, Nieren oder das Gehirn,
[* 5] verletzt sind. Hierbei kann der Tod sofort oder infolge der sich an die
Quetschung
anschließenden Entzündung folgen. Die Nervenerschütterung ist oft enorm, der Schmerz bewältigend,
Ohnmacht folgt auf Ohnmacht, Lähmung ganzer Muskelbezirke, so daß die Behandlung vor allem dem drohenden Kollapsus durch Reizmittel,
Wein, Eis
[* 6] u. dgl., begegnen muß.