Quetschung
(Kontusion, Contusio, Quassatio, Conquassatio), Verletzung eines Körperteils durch stumpfe Gewalt, bei welcher ein so starker Druck ausgeübt wird, daß Zerreißung der Gewebe und ihrer Blutgefäße erfolgt. Durch diese Blutungen unterscheidet sich die Quetschung von einer bloßen Erschütterung (Commotio). Die Größe der Gefahr hängt ab von der Wichtigkeit des betroffenen Organs und dem
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Umfang der Zerreißung. In leichten Fällen (Beulen) wird das Blut resorbiert, die getrennten Teile verheilen ohne Eiterung, der anfangs heftige Schmerz verschwindet, es bleiben keine Spuren der Quetschung zurück. Hohe Grade der Quetschung, wie sie bei Maschinen- und Eisenbahnunfällen, Verschüttungen, Überfahren etc. vorkommen, erzeugen große Quetschwunden, die, wenn überhaupt ohne Amputation heilbar, meist schlechter verlaufen als scharf geschnittene Wunden (s. d.). Sehr übel steht es um den Kranken, wenn edle Organe, Lungen, Leber, Nieren oder das Gehirn, verletzt sind. Hierbei kann der Tod sofort oder infolge der sich an die Quetschung anschließenden Entzündung folgen. Die Nervenerschütterung ist oft enorm, der Schmerz bewältigend, Ohnmacht folgt auf Ohnmacht, Lähmung ganzer Muskelbezirke, so daß die Behandlung vor allem dem drohenden Kollapsus durch Reizmittel, Wein, Eis u. dgl., begegnen muß.