Purim,
das jüd. Losfest, s. Feste, S. 171.
Titel
Feste
(vom lat. festum, dies festus), Tage, welche zur Ehre einer Gottheit oder Person oder zum Gedächtnis wichtiger Begebenheiten unter Einstellung der alltäglichen Geschäfte mit gewissen Feierlichkeiten begangen werden. Das Bedürfnis eines Wechsels von Werk- und Feiertagen liegt schon in der Natur des Menschen selbst begründet, erhielt aber vornehmlich in der geschichtlichen Entwickelung der einzelnen Nationen und im religiösen Kult Befriedigung. Namentlich mit letzterm verbunden treten die Feste schon früh auf.
Denn die ersten Feste waren wohl unstreitig Naturfeste, wie die Frühlings-, Herbst- und Sonnenwendfeste der Germanen, Slawen und Kelten, veranlaßt durch den Wechsel der Jahreszeiten, die Wiederkehr der lebenerweckenden Sonne und andre Erscheinungen der Natur, z. B. in Ägypten durch das regelmäßig abwechselnde Steigen und Fallen des Nils. An diese Naturfeste, welche meistens in der Weise begangen wurden, daß man durch mimische Darstellung oder Nachahmung der Naturerscheinungen das Walten der Götter zu symbolisieren suchte, schlossen sich eng die mit dem Landbau, dem politischen und religiösen Leben der Völker verbundenen Freuden- und Dank-, Buß- und Versöhnungsfeste an. Die Freuden- und Dankfeste waren fröhliche Gedächtnisfeste, bei denen man sich an die von den Göttern empfangenen Wohlthaten oder an preiswürdige Thaten von Helden, Stammeshäuptern und Religionsstiftern erinnerte und sich dem sinnlichen Vergnügen bis zum Übermaß hinzugeben pflegte, da man nichts Höheres als Sinnengenuß kannte und die Götter selbst sich als sinnliche Wesen vorstellte.
Wie an den Bacchusfesten im Genuß von Wein, so schwelgte man an den Festen der cyprischen Göttin in Tempeln und Hainen im Genuß der sinnlichen Liebe; am Feste der ägyptischen Göttin Bubastis beging man Schamlosigkeiten der gröbsten Art, und in Indien ehrte man den Gott Schiwa, das Prinzip der Zeugung, durch nicht minder anstößige Ausschweifungen. Die alten Buß- und Versöhnungsfeste trugen nicht immer das Gepräge der Trauer an sich. Zwar suchte man durch Fasten, Kasteiungen u. dgl. den
mehr
Zorn der Götter zu beschwichtigen, meinte aber auch durch Gesang und Tanz, durch Schmaus und Schauspiel sie heiterer und sich günstiger zu stimmen. Selbst bei entschieden traurigen Gedächtnisfesten mischten sich in das Leid und in die Wehklage zuweilen Freude und Mutwille, so bei dem Isisfest zu Busiris, bei den Adonien in Ägypten, Phönikien, Griechenland und Italien.
Bei den Griechen und Römern wurden die Feste, welche ihre Veranlassung im Privat- oder öffentlichen Leben hatten, wie bei der Wiederkehr des Geburts-, Hochzeits- oder eines andern frohen Tags, bei dem Eintritt der Kinder in die Jahre der Mannbarkeit etc., gefeiert, ohne daß man gerade gottesdienstliche Handlungen dabei vorzunehmen pflegte, die eigentlich religiösen aber mit Opfern und Opfermahlzeiten, mit Schauspielen und Prozessionen, Gesang, Musik und Tanz begangen.
Die Schauspiele, mittels deren man die zu feiernden Thaten oder Begebenheiten veranschaulichte, waren entweder geheime oder öffentliche und wurden von Schauspielern oder von ganzen Gemeinden aufgeführt, wie in Ägypten bei den Festen des Osiris, der Isis, des Mars, in Griechenland bei den Demeter- und Bacchusfesten. In Prozession holte man die Götterbilder aus ihren Tempeln hervor und führte sie auf Wagen durch die Straßen. Die öffentlichen Feste hielten ihrer Zahl und der Pracht ihrer Feier nach mit dem wachsenden Reichtum, aber auch mit der um sich greifenden Sittenverderbnis der Völker gleichen Schritt. So hatten die Athener doppelt soviel und weit pomphaftere Feste als die übrigen Griechen, und in Rom feierte man die meisten und prachtvollsten in der Kaiserzeit.
Die Zahl der griechischen Feste mag sich auf tausend, die der römischen auf mehrere Hundert belaufen haben. Aber nur wenige derselben waren allgemeine; die meisten wurden nur in einzelnen Provinzen, Städten oder Ortschaften, andere bloß nach Verlauf mehrerer Jahre, noch andre nur von einzelnen Klassen der Bürger oder von einem der beiden Geschlechter gefeiert. Die meisten der griechischen Feste waren zwar, wie die der Ägypter und besonders der Phrygier, enthusiastischer Art; doch hielten sie sich mit geringen Ausnahmen innerhalb der Schranken anständiger Fröhlichkeit, besonders seitdem sich die Mythologie zu jener Anmut ausgebildet hatte, in welcher sie uns bei den klassischen Dichtern entgegentritt.
Auch bei den Römern veredelten sich der anfangs noch rohe und wilde Festtanz allmählich zum ästhetischern Chorreigen, das regellose Jubelgeschrei zum feierlichen Hymnus, die nachahmende Mimik und Possenreißerei zum künstlerischen Drama, welches auch noch im satirischen Scherz seine Würde behauptete. Da indes der Charakter der Römer seine angestammte Rauheit nie ganz verlor, so finden sich bei ihnen auch in der spätern Zeit noch Spuren barbarischer Festlichkeiten, die an die phrygischen Orgien erinnern.
Die jüdischen Feste (3. Mos. 23, 4. »Feste des Ewigen oder des Herrn« genannt) sind vom mosaischen Gesetz bestimmte Zeiten der religiösen Erhebung, welche die von Gott verordnete Heiligung des Israeliten durch körperliche Ruhe und geistiges Leben, durch Versammlung und Gottesdienst in den Synagogen bewirken sollen. Der Festcyklus bewegt sich mit geringen Abweichungen nach der symbolischen Zahl »Sieben« vom Tag durch Woche, Monat, Jahr bis zur Epoche. So bestimmt der Pentateuch den 7. Wochentag als Ruhetag, siebentägige Feste, setzt 7 Wochen nach dem Frühlingsfest das Erntefest an, legt die wichtigsten in den 7. Monat des Jahrs und verordnet die Beobachtung des 7. Jahrs als Brach- oder Sabbatjahr, nach 7 × 7 Jahren die Feier des 50. als Jobeljahr. - Der Bedeutung nach zerfallen die jüdischen in drei Klassen:
1) in solche, welche nur der Pflege der Ruhe und Heiligkeit gelten, als Sabbat, Sabbat- und Jobeljahr;
2) in solche, welche neben diesem Zweck auch den der Versöhnung enthalten: Neujahrsfest und Versöhnungstag, und 3) in solche, deren Bedeutung aus der Natur und Geschichte hervorgegangen ist: die drei durch die frühern Pilgerfahrten aus Palästina nach Jerusalem ausgezeichneten Wallfahrtsfeste (Schalosch r'galim: Passah, Schabuoth, Sukkoth). Das Festjahr der Juden beginnt im Frühling, im Monat Nissan, wogegen die bürgerliche Zeitrechnung im Herbst, mit dem Monat Tischri anhebt.
Nach den sechs Wochentagen beginnt, wie alle jüdischen Festtage mit dem Vorabend beginnen, der Sabbat oder Ruhetag am Freitag Abend ungefähr eine Stunde vor Nachtbeginn und soll bis Sonnabend Abend in strenger Ruhe und Heiligung ohne jegliche Arbeit gefeiert werden. Das Sabbatjahr (s. d.) und Jobeljahr (s. d.) beruhten vorwiegend auf den sozialen Interessen des selbständigen jüdischen Volkes und werden von den jetzigen Juden nicht mehr beobachtet. Die fünf im Pentateuch gebotenen Feste sind ihrer Zeitfolge nach:
1) Passah (s. d.), am 14. Nissan abends beginnend, das Frühlingsfest, welches gleichzeitig an den um diese Zeit erfolgten Auszug aus Ägypten erinnert (auch das »Fest der ungesäuerten Brote« genannt);
2) das Wochenfest, hebr. Schabuoth (3. Mos. 23, 15),.
am 6. und 7. Siwan gefeiert, einst in Palästina das Fest der Weizenernte, an welchem Weizenerstlinge (daher auch »Tag der Erstlinge« genannt) im Tempel dargebracht wurden, jetzt der Erinnerung an die Gesetzgebung auf Sinai geweiht;
3) das Neujahrsfest, hebr. Roschhaschana (3. Mos. 23, 24),. am 1. und 2. Tischri gefeiert, ein Gedenktag der Vergangenheit, der Tag des Gottes- und Selbstgerichts (Jom haddin), welcher zur Prüfung und Besserung des Lebenswandels als Tag des Posaunenblasens (Jom terua) mahnen soll;
4) der Versöhnungstag (s. d.), hebr. Jom hakkippurim, am 10. Tischri gefeiert, der heiligste und strengste Ruhetag, mit dem Neujahrsfest durch Bußtage verbunden;
5) das Hütten- oder Laubhüttenfest (s. d.), hebr. Szukkoth, vom 15.-23. Tischri gefeiert, das Dankfest für den göttlichen Schutz während der Wüstenwanderung der Israeliten, zugleich Erntefest. Diesen Hauptfesten schließen sich noch zwei Halbfeste an: das achttägige Weihe- oder Lichterfest (Chanukka), am 25. Kislev, zum Andenken an den Sieg der Makkabäer über die Syrer und die Wiedereinweihung des entweihten Tempels (164 v. Chr.) gefeiert, und das Losfest (Purim), am 14. Adar (in einem Schaltjahr im eingeschalteten 13. Monat, Adar II), zur Erinnerung an die im Buch Esther erzählte Rettung der Juden von dem ihnen durch Haman gedrohten Untergang. Durch besondern Gottesdienst werden noch die Neumondstage, dann der 18. Ijar, 15. Ab und 15. Sch'wat ausgezeichnet; von den Fasttagen des Jahrs ist neben dem Versöhnungstag der Tag der Zerstörung Jerusalems (9. Ab) der wichtigste, der auch von der Mehrzahl der Juden als Trauertag festlich begangen wird.
Bei den alten Germanen standen die Feste, wie die Götterverehrung überhaupt, in engem Zusammenhang mit dem Wechsel der Jahreszeiten; die Hauptfeste (Dult, später Hochzît genannt) fallen daher auf die Sonnenwenden und die Nachtgleichen. Das bedeutendste derselben war das Fest der Wintersonnenwende oder das Julfest, welches mit der Nacht zum
mehr
25. Dez. (Weihnacht) begann und sich über zwölf Tage erstreckte (s. Zwölften). Es war das Fest des wieder aufsteigenden Lichts, das die Wiederkehr des Frühlings verbürgte, eine heilige Zeit der Ruhe und des Friedens (s. Julfest). Ähnlicher Natur waren das Fest der Frühlingsnachtgleiche (der Göttin Ostara geweiht), das dem Donar geweihte Fest am 1. Mai (Walpurgis, einer der heiligsten Tage des deutschen Heidentums), die Sommersonnenwende (ein wahrscheinlich dem Frô gewidmetes Opferfest) und die Herbstfeier.
Die Feste der alten Deutschen waren zu tief in ihren Gebräuchen und Anschauungen begründet, als daß es dem eindringenden Christentum hätte gelingen können, sie gänzlich auszurotten und statt ihrer die christlich-kirchlichen Feste einzuführen. Mit kluger Berechnung suchte sich daher der christliche Festkultus den heidnischen Anschauungen und den Sitten der hergebrachten Feste anzuschmiegen, so daß nicht nur christliche Feste unmittelbar auf altheidnische verlegt wurden (wie z. B. Weihnachten auf das Julfest), sondern auch altherkömmliche Gebräuche sich als Bestandteile der kirchlichen in großer Zahl erhielten.
Die christlichen Feste.
Was die Feste der Christen anlangt, so macht sich der geschichtliche Zusammenhang des Christentums mit dem Judentum auch darin geltend, daß zwei jüdische in die christliche Kirche übergingen. Der alttestamentliche strenge Gegensatz der festlichen und nichtfestlichen Tage mußte im Neuen Bund aufhören; im Geiste des Paulus (Röm. 14, 5;. Gal. 4, 10;. Kol. 2, 16) und der Väter der alten Kirche sollte jeder Tag ein gottgeweihter sein und in diesem Sinn begangen werden, es sei mit der sonst üblichen Berufsthätigkeit oder ohne dieselbe.
Indem man daher die siebentägige Woche beibehielt, ging auch die altrömische Bezeichnung der Festtage (feriae) nunmehr auf die einzelnen Wochentage über (z. B. feria secunda = Montag). Als ersten dieser Wochentage betrachtet man aber den Sonntag (s. d.), während nur judenchristliche Gemeinden daneben auch die Feier des Sabbats beibehielten. Ebenso trat an die Stelle des jüdischen Passahfestes durch Substituierung des Opfers Christi für das alttestamentliche Opferlamm das Osterfest, das anderseits auch an die altgermanische Frühlingsnachtgleiche anknüpft (s. Ostern), und an die Stelle des jüdischen Wochenfestes (s. oben) trat Pfingsten (s. d.) als das Gedächtnisfest der Stiftung der christlichen Kirche durch Ausgießung des Heiligen Geistes.
Dagegen war, wie schon erwähnt, das dritte christliche Hauptfest, das Weihnachtsfest (das nicht vor 360 erwähnt wird), bestimmt, das altgermanische Fest der Wintersonnenwende zu ersetzen (s. Weihnachten). Indem sich an diese drei Hauptfeste andre Festtage und Festzeiten anschlossen, entstanden die drei großen, das Semestre domini bildenden Festcyklen. Der erste umfaßt die Adventszeit, die Weihnachtsfeier selbst mit den sich an sie anschließenden Gedächtnistagen des Märtyrers Stephanus, des Evangelisten Johannes und der unschuldigen Kindlein, sodann das Fest der Beschneidung Jesu am achten Tag nach der Feier der Geburt und sechs Tage darauf das Fest der Erscheinung Christi (Epiphaniasfest), nach welchem bis zur Grenze des Ostercyklus die Sonntage gezählt werden (s. Epiphania).
Der Ostercyklus umfaßt die Sonntage Septuagesimä, Sexagesimä, Quinquagesimä oder Esto mihi, welche die sogen. große Fastenzeit abschließen, sodann die der eigentlichen, dem Gedächtnis an Christi Leiden gewidmeten Fasten- oder Passionszeit angehörenden Fastensonntage (Quadragesima prima bis sexta, nach den Anfängen der an ihnen sonst üblichen lateinischen Gebete genannt, Invokavit, Reminiscere, Okuli, Lätare und Judika; ferner die mit dem Sonntag Palmarum beginnende Karwoche (hebdomas magna), in welcher der Gründonnerstag (dies viridium, coena domini) und der Karfreitag (pascha staurosimon, Kreuzespassah) hervortreten; dann das Osterfest (pascha anastasimon), die ihm folgenden Sonntage: Quasimodogeniti oder sogen. weiße Sonntag (dominica in albis), Misericordia Domini, Jubilate, Kantate, Rogate, und das Himmelfahrtsfest.
Bis zum 4. Jahrh. galt die ganze Zeit zwischen Ostern und Pfingsten als eine festliche (quinquagesima laetitiae). Zu dem Pfingstfestkreis rechnet man die zehn Tage von Himmelfahrt an mit dem in sie fallenden Sonntag Exaudi und das Pfingstfest selbst. Das Fest der Dreifaltigkeit (trinitatis) schließt den eigentlichen solennen Festcyklus überhaupt; die römische Kirche aber feiert am Donnerstag darauf noch das Fronleichnamsfest (festum corporis Christi). Über die folgenden Sonntage s. Post Trinitatis.
Teilweise in diese Festcyklen hinein, teilweise in die festlose Zeit fällt noch eine große Zahl vereinzelter Festtage. Die bedeutendern derselben sind: die Marientage (s. d.);
die Johannistage (Empfängnis 24. Sept., Geburt 24. Juni, Enthauptung 29. Aug., von denen die griechische Kirche den letzten als Hauptfesttag feiert);
die Apostelfeste (s. d.);
das Fest des Erzengels Michael 29. Sept., griechisch 9. Nov.; ferner die nur der katholischen und griechischen Kirche angehörenden Kreuzesfeste (Kreuzerfindung und Kreuzerhöhung; dazu kommt noch bei den Griechen die Kreuzholzentstehung 1. Aug.); die Märtyrertage (der Makkabäer 1. Aug., des Stephanus 26., griechisch 27., Dez., der unschuldigen Kinder 28., griechisch 29., Dez.);
das Fest aller Heiligen 1. Nov., griechisch am Sonntag nach Pfingsten, und das Fest aller Seelen 2. Nov., welches die evangelische Kirche unter dem Namen Totenfest am letzten Sonntag des Kirchenjahrs (s. d.), die griechische als Andenken der Verstorbenen an drei Sonnabenden des Jahrs feiert. An verschiedenen Orten zu verschiedenen Zeiten begangen wird die Kirchweihe (s. d.).
Die Feste selbst werden eingeteilt in wöchentliche (hebdomadarii), z. B. die Sonntage, und alljährliche (anniversarii); letztere wieder in Rücksicht auf ihre Bedeutung in große oder hohe (majores), z. B. Ostern, Pfingsten, Weihnachten, und kleine (minores); in Rücksicht auf ihre Wiederkehr in bewegliche (mobiles, feriae conceptivae), welche alljährlich zwar an bestimmten Wochen-, aber nicht an bestimmten Monatstagen begangen werden, also Ostern und die Feste, die sich nach Ostern richten, und unbewegliche (immobiles, feriae stativae), welche alljährlich auf dieselben Monatstage fallen, z. B. Weihnachten, die Marien- und Heiligentage; ferner in Rücksicht auf ihre Dauer in ganze (integri), die mit ordentlichem Vor- und Nachmittagsgottesdienst, und halbe (intercisi), die nur mit einem Gottesdienst begangen werden, z. B. die Aposteltage und der Gründonnerstag. Außerdem ist noch zu erwähnen die Einteilung der in ordentliche (feriae statutae), die nach der allgemeinen Vorschrift jährlich zu bestimmter Zeit wiederkehren, und in außerordentliche (feste indictae), die durch besondere Umstände veranlaßt und besonders angesagt werden. Doppelte Feste (duplicia, im Gegensatz zu den einfachen) sind diejenigen, welche auf zwei religiösen Thatsachen beruhen, was
mehr
namentlich durch die Verlegung eines Festtags auf den nächstliegenden Sonntag oft eintritt, oder dem Andenken von zwei Personen dediziert sind, wie die Tage Philippi und Jakobi, Simonis und Judä, Petri und Pauli. In der katholischen Kirchensprache heißen besonders diejenigen Tage Festa duplicia, bei welchen die beim Hochamt üblichen Gesänge (Responsorien und Antiphonien) verdoppelt von zwei Kantoren wiederholt abgesungen werden, zum Unterschied von den Festen, bei welchen nur teilweise oder gar keine Wiederholungen stattfinden, und die deshalb Festa semiduplicia oder simplicia genannt werden.
Eine nicht unwichtige Einteilung der Feste ist endlich noch die in Festa chori et fori, Feste, die dem Volk bloß angezeigt und nur von der Geistlichkeit begangen, und Feste, die allgemein gefeiert wurden, oder in Feriae mere ecclesiasticae, Feste mit rein kirchlichem Charakter, und Feriae publicae, weltliche Feste ohne eigentlich kirchlichen Charakter. Die Art und Weise, wie die in Deutschland gefeiert wurden, war natürlich nach der Bedeutung des Festes selbst, nach der Volksart der Festfeiernden und nach der Denk- und Empfindungsweise der Zeit verschieden.
Zahlreiche Überbleibsel altgermanischer Gebräuche waren, wie schon erwähnt wurde, in die christliche Festfeier einbezogen worden und hatten ihren Platz zum Teil im Gottesdienst selbst, vorwiegend aber im weltlichen Teil des Festes, in Prozessionen, Schmausereien (mit besondern Speisen und Gebäckarten), in Gesängen und Tänzen, in der Festkleidung, in Aufführungen und Spielen, in Grüßen und Redensarten etc., gefunden. Die Blütezeit für die farbig-weltliche Feier der Feste war jedenfalls der Ausgang des Mittelalters, das 14. und 15. Jahrh. Die ernste Würde der höfischen Zucht der Vorzeit, die ohne Zweifel auch in die Kirche hinein gewirkt hatte, war gebrochen, und die sinnlichen Genüssen sehr ergebene Gesinnung der Stadtbewohner wie des Landvolkes gab den Festen ein buntes und lautes Gepräge, dessen weltlicher Geist dazu beitrug, eine Reformierung auch dieser Zustände wünschen zu lassen.
Nachdem schon lange die übergroße Zahl der Feiertage wegen der für das bürgerliche Leben daraus hervorgehenden Nachteile zu Klagen Anlaß gegeben, bewirkte endlich infolge der Beschwerden der deutschen Nation auf dem Reichstag zu Nürnberg (1522) der Kardinal Lorenzo Campeggi (1524) einige Minderung der Festtage. Einzelne Bistümer nahmen allmählich noch weitere Reduktionen vor, Urban VIII. (1642) sodann für die ganze katholische Kirche, Benedikt XIV. (1742 ff.) und noch mehr Clemens XIV. (1773) für einzelne Diözesen. Verhandlungen einzelner Regierungen, besonders deutscher, mit der Kurie führten noch günstigere Resultate herbei.
Die evangelische Kirche behielt anfangs, mit Ausnahme der dem Prinzip des Protestantismus widersprechenden, die meisten der bisher üblichen Festtage bei, und zwar ging die lutherische Partei mit Abschaffung des Altherkömmlichen weit langsamer zu Werke als die reformierte, deren Stifter eigentlich nur den Sonntag und für die Hauptfeste einen Frühgottesdienst beibehalten wissen wollten. In Brandenburg suchte schon eine Verordnung vom die Zahl der Marien-, Apostel- und Heiligenfeste zu mindern; doch wurde sie erst 1608 teilweise und dann 1696 noch weiter in Vollzug gesetzt.
Weitere Einschränkungen erfolgten durch die Verordnungen vom und vom wonach in den beiden in Preußen anerkannten evangelischen Landeskirchen nur noch die drei großen Feste, Weihnachten, Ostern und Pfingsten, jedes mit dreitägiger Feier, dann die vierteljährlichen Bußtage, der Gründonnerstag, Karfreitag, Himmelfahrt und Neujahr fortbestehen sollten. Am verfügte Friedrich II. auch noch die Abschaffung der dritten Feiertage bei den großen Festen, dreier Bußtage, des Gründonnerstags und des Himmelfahrtsfestes; das letztere stellte indes Friedrich Wilhelm II. wieder her.
Gleiche Beschränkungen der Festzeiten traten seit der Mitte des 18. Jahrh. in andern deutschen Territorien ein. Namentlich wurden die kleinen Feste, insbesondere die Apostel- und Marienfeste, falls sie in die Woche fallen, auf den nächstliegenden Sonntag verlegt. Nur Epiphania (6. Jan.) blieb in vielen lutherischen Ländern unverändert. Als neue Feste entstanden das Reformationsfest (s. d.), das schon erwähnte Totengedächtnisfest und Feste kasueller Art, wie Bibelfeste, Missionsfeste, Gustav-Adolf-Vereinsfeste sowie in Preußen das Krönungsfest (18. Jan.) und einige durch die Freiheitskriege veranlaßte deutsch-vaterländische Feste, wie das Fest der Leipziger Schlacht (18. Okt.), deren kirchliche Feier indes im Lauf der Zeit entweder wieder einging, oder auf die nächsten Sonntage verlegt ward. Dafür wird seit 1873 der Jahrestag der Schlacht von Sedan (2. Sept.) als Nationalfest zum Gedächtnis der glorreichen Beendigung des Kriegs mit Frankreich 1870/71 gefeiert.
Das Recht, Bestimmungen über die Festtage zu erlassen, gehört zur Kirchengewalt und wird in der katholischen Kirche entweder vom Papst, wenn nämlich das zu feiernde Fest die ganze Kirche berührt, oder von dem Diözesanbischof, wenn es sich nur auf ein bestimmtes Bistum bezieht, in der evangelischen Kirche in beiden Fällen vom Landesherrn geübt. Soll ein Fest zugleich auf das bürgerliche Leben influieren, z. B. insofern zu dessen Begehung öffentliche Ruhe notwendig erscheint, so muß die Genehmigung von der Staatsbehörde eingeholt werden.
Wenn die Aufhebung eines Festes einseitig vom Staat ausgeht, so wird zwar die Gewissensfreiheit gewahrt werden, aber ein jeder, der aus irgend einem Grund zu Leistungen verpflichtet ist, die aus der Verweigerung derselben für ihn entspringenden Nachteile tragen müssen. Andre Konfessionsverwandte dürfen zwar zur Mitfeier irgend eines von den Kirchenobern angeordneten Festes nicht gezwungen, wohl aber zur Aussetzung jeder irgendwie Anstoß erregenden Arbeit angehalten werden.
Während in der apostolischen Zeit die streng gesetzliche Sabbatsfeier aufgegeben wurde, ward die jüdische Strenge auch in der katholischen Kirche durch eine dem Geiste des Evangeliums entsprechende Gesetzgebung gemildert. Allgemein wurde darauf gedrungen, daß der gewöhnliche weltliche Verkehr, insbesondere die Rechtspflege, an den Festen ruhe, öffentliche störende Arbeiten unterbleiben, Herren- und Zwangsdienste nicht gefordert werden sollten.
Die evangelische Kirche will die Feste als eine der guten Zucht wegen gemachte menschliche Einrichtung betrachtet wissen und erklärt die Feier derselben nicht, wie die katholische, für ein besondere Gnade bei Gott erwirkendes Mittel. In der alten Kirche begannen die Festtage mit der Vesper des vorhergehenden Tags, seit dem 12. Jahrh. befolgte man indes die astronomische Berechnung von Mitternacht zu Mitternacht. Spuren des alten Festgebrauchs sind noch das Einläuten der Festtage am vorhergehenden Abend, die Feier der Vigilien, der Anfang der Fasten u. dgl. Über die christlichen Feiertage im allgemeinen vgl. Augusti, Die Feste der alten Christen (Leipz. 1817-20, 3 Bde.);
Nickel, Die heiligen Zeiten und
mehr
in der katholischen Kirche (Mainz 1836-38, 3 Tle.);
Böhmer, Christlich-kirchliche Altertumswissenschaft (Bresl. 1836-39, 2 Bde.);
Binterim, Die vorzüglichsten Denkwürdigkeiten der christkatholischen Kirche, Bd. 5 (Mainz 1829);
Pröhle, Kirchliche Sitten (Berl. 1858);
v. Reinsberg, Das festliche Jahr (Leipz. 1863);
Albers, Die christlichen Feste (Gotha 1879);
Lippert, Deutsche Festbräuche (Prag 1884).
Hinsichtlich der Feste andrer Kulturvölker, wie der mohammedanischen, der Hindu, der Perser etc., verweisen wir auf die ihnen gewidmeten Artikel; über Volksfeste s. d.