Purifikation
(lat.), Reinigung, Läuterung;
in der röm.-kath. Messe (s. d.) die nach dem Meßopfer stattfindende Spülung des Kelches mit Wein, den der celebrierende Priester darauf austrinkt (sumiert).
Im ältern Prozeßrecht
hieß Purifizierung die «Bereinigung» eines (durch
Eid) bedingten
Urteils, Purifikati
onsurteil oder Purifikati
onsbescheid das
Urteil, welches die Folgen des geleisteten oder nicht geleisteten Parteieides feststellte.
Für den heutigen Civilprozeß s. Eid und Läuterung.