Pupillen
(lat.), Unmündige, die unter Vormundschaft stehen, Mündel, Waisen;
Pupillen
kollegium, eine Behörde, welche
die
Aufsicht über Vormundschaftssachen hat (s.
Vormundschaft).
Pupillen
144 Wörter, 1'114 Zeichen
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
Pupillen
(lat.), Unmündige, die unter Vormundschaft stehen, Mündel, Waisen;
Pupillen
kollegium, eine Behörde, welche
die
Aufsicht über Vormundschaftssachen hat (s.
Vormundschaft).
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
Pupillen
(lat.), im röm. Recht minderjährige Kinder unter 14 und 12 Jahren (je nachdem sie männlich oder weiblich), sofern sie unter Vormundschaft stehen. Von den neuern Rechten ist dafür die Bezeichnung Mündel gewählt.
Von Pupillen
abgeleitet
ist der Ausdruck Pupillen
kollegium, von dem man früher sprach, soweit kollegialische Behörden die Obervormundschaft
wahrzunehmen hatten.
Die Mündelgelder (s. Mündelgut), welche auf Hypotheken angelegt werden, sollen nach verschiedenen Rechten in einer von diesen Rechten näher bestimmten Weise gesichert sein, oder mit andern Worten, bevor die Anlegung seitens der Obervormundschaft oder des Gegenvormunds genehmigt wird, soll dargethan sein, daß der Wert des Pfandgrundstückes, für dessen Ermittelung zum Teil Vorschriften bestehen, um einen näher bezeichneten Bruchteil den Betrag der Hypothek überschreitet. In einem solchen Falle spricht man von pupillarischer Sicherheit.