Titel
Puchta
,
1) Wolfgang Heinrich, verdienter Jurist, geb. zu Mährendorf bei Erlangen, [* 2] studierte in dieser Stadt, praktizierte sodann kurze Zeit als Advokat in Ansbach [* 3] und ward hierauf von der preußischen Regierung zum Kriminalrat und 1797 zum Justizrat befördert. Als Ansbach an Bayern [* 4] fiel, wurde er als Landrichter nach Kadolzburg versetzt. 1811 erhielt er das Direktorium des Landgerichts in Erlangen, wo er starb. Von seinen Schriften sind hervorzuheben: »Über die Grenzen [* 5] des Richteramts in bürgerlichen Rechtssachen« (Nürnb. 1819);
»Handbuch des gerichtlichen Verfahrens in Sachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit« (Erlang. 1821, 2 Bde.; 2. Aufl. 1831-32);
»Beiträge zur Gesetzgebung und Praxis des bürgerlichen Rechtsverfahrens« (das. 1822-27, 2 Bde.);
»Über die gerichtlichen Klagen« (Gieß. 1833, 2. Aufl. 1840);
»Das Prozeßleitungsamt des deutschen Zivilrichters« (das. 1836);
»Über die rechtliche Natur der bäuerlichen Gutsabtretung« (das. 1837);
»Der Inquisitionsprozeß« (Erlang. 1844);
»Erinnerungen aus dem Leben und Wirken eines alten Beamten« (Nördling. 1842).
2) Georg Friedrich, ausgezeichneter Jurist, Sohn des vorigen, geb. zu Kadolzburg, ¶
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studierte in Erlangen, habilitierte sich daselbst 1820 als Privatdozent, ward 1823 zum außerordentlichen Professor ernannt, 1828 als
ordentlicher Professor nach München
[* 7] berufen, wo er mit Schelling in nahen Verkehr trat, und übernahm 1835 eine Professur in
Marburg,
[* 8] 1837 in Leipzig,
[* 9] 1842 als Savignys Nachfolger in Berlin.
[* 10] 1844 wurde er zum Geheimen Obertribunalrat
und 1845 zum Mitglied des Staatsrats und der Gesetzgebungskommission ernannt; starb Puchta
verband mit gediegener philosophischer
Bildung (er gehörte Schellings Schule an) eine seltene Schärfe und Klarheit des Gedankens wie des Ausdrucks.
Seine bedeutendsten Schriften sind: »Zivilistische Abhandlungen« (Berl. 1823);
»Das Gewohnheitsrecht« (Erlang. 1828-37, 2 Bde.);
»Lehrbuch der Pandekten« (Leipz. 1838; 12. Aufl. von Schimmer, 1877);
»Einleitung in das Recht der Kirche« (das. 1840);
»Kursus der Institutionen« (das. 1841-47, 3 Bde.; 9. Aufl., besorgt von Krüger, 1881, 2 Bde.);
die von Rudorff herausgegebenen »Vorlesungen über das heutige römische Recht« (das. 1847-48, 6. Aufl. 1873-74) und »Kleine zivilistische Schriften« (das. 1851).