Prüfung
(Examen), dem
Wortsinn nach jede Thätigkeit, durch welche der Wert eines Gegenstandes
an sich oder in einer
bestimmten Hinsicht untersucht und festgestellt wird. Eine hervorragende
Rolle spielen Prüfungen
im modernen Berufsleben,
indem der
Eintritt in alle
Zweige des
Staatsdienstes und selbst in viele bürgerliche Erwerbsstände vom Nachweis der erworbenen
gehörigen Berufsbildung abhängig ist, der durch das Bestehen einer amtlichen Prüfung
geliefert
werden muß.
Infolge davon ist namentlich das
Schulwesen heutzutage von Prüfungen
verschiedenster Art in einem
Maß durchsetzt und eingeengt,
welches die
Gefahr einseitiger Abrichtung und äußerlicher Zustutzung fürs
Examen sehr nahe legt.
Indes müssen die Prüfungen
als notwendiges Übel getragen werden, da sie noch immer die sicherste
Bürgschaft der Tüchtigkeit liefern.
Sie pflegen in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil zu zerfallen, denen in den dazu geeigneten
Fällen, wo es sich
unmittelbar auch um praktische Berufsbildung handelt, noch eine praktische Prüfung
(Probeleistung) hinzutritt. Abgenommen
werden Prüfungen
von öffentlicher Gültigkeit meistens durch eigne Prüfung
skommissionen oder durch
Lehrerkollegien, Korporationsvorstände, Gewerkmeister etc. unter Vorsitz eines staatlichen
Kommissars.
Vgl. Entlassungsprüfung an höhern Lehranstalten; Freiwillige (Einjährig-Freiwillige);
Lehramtsprüfungen, Lehrerinnen etc.