Prozession
(lat.), überhaupt jeder feierliche öffentliche
Aufzug
[* 2] mehrerer
Personen, besonders in der römisch-katholischen
Kirche ein feierlicher
Aufzug der
Geistlichkeit und des
Volkes um
Altäre,
Kirchen oder durch die
Straßen,
wobei heilige Gegenstände, Evangelienbuch,
Reliquien, Bildnisse,
Kreuze und
Fahnen, zur
Schau getragen sowie geistliche
Lieder
und
Gebete
(Litaneien) abgesungen werden. Je nach dem
Tag, an welchem sie stattfinden, und dem
Zweck, dem sie dienen, gibt es
Fronleichnams-, Votiv- und verschiedene andre Prozessionen.
Einige, welche alles Unheil von den
Feldern abwenden sollen, werden auch
Bittgänge (s. d.) und wegen der
Kreuze, die mit herumgetragen werden,
Kreuzgänge genannt. Aus dem
Heidentum gingen die Prozessionen
in das
Christentum über
und wurden seit dem 4. Jahrh. üblich, im 5. und 6. Jahrh.
zu regelmäßig wiederkehrenden
Institutionen ausgebildet. In manchen protestantischen
Ländern, z. B. in
Sachsen,
[* 3] sind den Katholiken Prozessionen
auf den
Straßen nicht gestattet u. auch in katholischen
Ländern hier u. da auf die
Kirchen beschränkt.