Prozeß
(lat.), in der Rechtswissenschaft das Verfahren vor Gericht, wodurch eine Rechtssache zur endgültigen Entscheidung gebracht wird;
dann der Inbegriff der gesetzlichen Regeln, nach welchen dieses Verfahren eingerichtet werden muß, und die wissenschaftliche Entwickelung derselben (s. Zivilprozeß, Strafprozeß);
in der Chemie (chemischer eine Operation der Natur oder Kunst, wodurch das Wesen eines chemischen Körpers verändert wird, also Auflösung, Niederschlag (Fällung), Verdampfung, Schmelzung, Destillation, Sublimation etc. Dann allgemein s. v. w. Vorgang, Verlauf.