Provinzial
system,
s. Provinz.
Provinzialsystem
3 Wörter, 30 Zeichen
Provinzialsystem,
s. Provinz.
(lat. provincia), in der Sprache
[* 3] des röm. Staatsrechts ein gewisser jemand angewiesener Geschäftskreis oder
gegebener Auftrag; dann besonders ein Land, welches der römischen Oberherrschaft unterworfen war und von römischen Magistraten
(Prokonsul, Proprätor) verwaltet wurde. Die Angehörigen der Provinz (Provinzialen), deren rechtliche Stellung
eine sehr verschiedenartige war, hatten außer den Kommunalabgaben noch eigentliche Provinzial
lasten zu tragen, d. h.
Abgaben an den Statthalter, z. B. Naturallieferungen für dessen Hofhaltung oder an deren Stelle Geldabgaben, endlich aber auch
noch Leistungen an den römischen Staat (Grund- und Vermögenssteuern), bei welchen zumeist die berüchtigten Staatspachter
(publicani) eine bedeutende Rolle spielten. In der neuern Staatsverwaltung versteht man unter Provinzen die größern Unterabteilungen
eines Staatsganzen, deren Bildung sich vielfach aus der frühern Besonderheit verschiedener, später zu einem größern Staatskörper
vereinigter Länder erklärt. Der moderne Einheitsstaat ist jedoch dem sogen. Provinzialsystem, welches die Provinzen mit einer
besondern Provinzial
regierung und
¶
Provinzial
gesetzgebung ausstattet, nicht eben günstig. So wurde z. B. in Frankreich durch die Revolution 1789 die frühere
Einteilung in Provinzen, welche auf der Stammeseigentümlichkeit beruhte, beseitigt und an deren Stelle im Interesse einheitlicher
Verwaltung und zur Beseitigung provinzieller Gegensätze die Einteilung in Departements gesetzt. Dagegen ist in Preußen
[* 5] in Befolgung
des Prinzips der kommunalen Selbstverwaltung den Provinzial
verbänden die innere Verwaltung in einem gewissen
Umfang übertragen worden (s. Provinzial
ordnung). Auch der Bezirk eines Erzbischofs wird Provinz genannt. Zuweilen bezeichnet man
auch mit Provinz das gesamte Land im Gegensatz zur Hauptstadt. Provinziell (provinzial
), die Provinz betreffend, dahin gehörig.