Provinz
Provinzial - Provision

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Seite 13.429. (lat. provincia), in der
Sprache
[* 2] des röm.
Staatsrechts ein gewisser jemand angewiesener Geschäftskreis oder
gegebener Auftrag; dann besonders ein Land, welches der römischen Oberherrschaft unterworfen war und von römischen
Magistraten
(Prokonsul,
Proprätor) verwaltet wurde. Die
Angehörigen der Provinz
(Provinzialen), deren rechtliche
Stellung
eine sehr verschiedenartige war, hatten außer den Kommunalabgaben noch eigentliche Provinz
iallasten zu tragen, d. h.
Abgaben an den
Statthalter, z. B. Naturallieferungen für dessen Hofhaltung
oder an deren
Stelle Geldabgaben, endlich aber auch
noch Leistungen an den römischen
Staat
(Grund- und
Vermögenssteuern), bei welchen zumeist die berüchtigten Staatspachter
(publicani) eine bedeutende
Rolle spielten. In der neuern
Staatsverwaltung versteht man unter Provinzen
die größern Unterabteilungen
eines Staatsganzen, deren
Bildung sich vielfach aus der frühern Besonderheit verschiedener, später zu einem größern Staatskörper
vereinigter
Länder erklärt. Der moderne
Einheitsstaat ist jedoch dem sogen.
Provinzialsystem, welches die Provinzen
mit einer
besondern Provinz
ialregierung und
¶
mehr
Provinz
ialgesetzgebung ausstattet, nicht eben günstig. So wurde z. B. in Frankreich durch die Revolution 1789 die frühere
Einteilung in Provinzen
, welche auf der Stammeseigentümlichkeit beruhte, beseitigt und an deren Stelle im Interesse einheitlicher
Verwaltung und zur Beseitigung provinz
ieller Gegensätze die Einteilung in Departements gesetzt. Dagegen ist in Preußen
[* 4] in Befolgung
des Prinzips der kommunalen Selbstverwaltung den Provinz
ialverbänden die innere Verwaltung in einem gewissen
Umfang übertragen worden (s. Provinz
ialordnung). Auch der Bezirk eines Erzbischofs wird Provinz
genannt. Zuweilen bezeichnet man
auch mit Provinz
das gesamte Land im Gegensatz zur Hauptstadt. Provinziell
(provinzial), die Provinz betreffend, dahin gehörig.