Protonotar
(griech.-lat.), erster Sekretär [* 3] eines höhern Gerichts;
zu Konstantinopel [* 4] der oberste Geistliche nebst dem Patriarchen.
Die apostolischen Protonotarien
bilden im
Kirchenstaat ein
Kollegium (Protonotariat
) von zwölf
vornehmen
Geistlichen, das alle die
Kirche betreffenden
Akte, die Prozeduren bei
Kanonisationen,
Testamente der
Kardinäle etc.
zu besorgen und dem
Papst auch außerhalb
Roms zu folgen hat.