Protest
ation
(lat., Protest), Einsprache, Widerrede, insbesondere Verwahrung gegen nachteilige Deutung eigner Handlungen;
dann Einspruch gegen Handlungen oder Erklärungen Dritter;
im Wechselrecht die Beurkundung der nicht erfolgten Annahme oder Zahlung eines Wechsels oder der Vermögensunsicherheit des Bezogenen.
Protest
ieren, Verwahrung einlegen;
einen
Wechsel protest
ieren,
s. v. w. einen
Wechselprotest erheben (s.
Wechsel).