Protestation
(lat., Protest), Einsprache, Widerrede, insbesondere Verwahrung gegen nachteilige Deutung eigner Handlungen;
dann Einspruch gegen Handlungen oder Erklärungen Dritter;
im Wechselrecht die Beurkundung der nicht erfolgten Annahme oder Zahlung eines Wechsels oder der Vermögensunsicherheit des Bezogenen.
Protestieren, Verwahrung einlegen;
einen Wechsel protestieren, s. v. w. einen Wechselprotest erheben (s. Wechsel).