Probegold
und Probesilber, das nach der gesetzlichen Vorschrift oder nach einer gebräuchlichen Norm legierte Gold [* 3] oder Silber.
Vgl. Goldlegierungen, Silberlegierungen.
Probegold
45 Wörter, 365 Zeichen
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
Probegold
und Probesilber, das nach der gesetzlichen Vorschrift oder nach einer gebräuchlichen Norm legierte Gold [* 3] oder Silber.
Vgl. Goldlegierungen, Silberlegierungen.
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
Probegold
und Probesilber (engl. standard), die den gesetzlichen Vorschriften des Gold- und Silberwarenhandels entsprechenden Legierungen der Edelmetalle. (S. Fein und Goldwaren, Bd. 8, S. 141b.)