Privilegĭum
(lat.), Gesetz oder Anordnung, wodurch einer einzelnen Person oder einer einzelnen Klasse von Staatsbürgern gewisse Vor- oder Sonderrechte (Privilegien) eingeräumt werden;
daher privilegierte Stände, mit solchen Vorrechten ausgestattete Stände.
In der Neuzeit hat man das Privilegienwesen als unvereinbar mit der vom
Rechtsstaat geforderten gleichen
Berechtigung aller
Staatsbürger möglichst beseitigt. Privilegium
de non appellando und Privilegium
de non evocando, s.
Jus etc.