Privatdozént
(lat.), auf
Universitäten ein
Lehrer, der innerhalb seiner
Fakultät Kollegien lesen darf, ohne als öffentlicher
Lehrer wirklich angestellt und besoldet zu sein. Das
Recht, als Privatdozént
aufzutreten, erwirbt ein Gelehrter durch besondern Befähigungsnachweis,
den er unter
Beobachtung vorgeschriebener
Formen bei der zuständigen
Fakultät zu führen hat (Habilitation, s. d.). Als Privatdozent
pflegen zumeist junge
Gelehrte aufzutreten, die sich für die akademische Laufbahn entschieden haben.
Oft bekleiden dieselben zugleich ein akademisches Hilfsamt als
Assistenten an wissenschaftlichen Anstalten, Sammlungen,
Bibliotheken,
als
Repetenten in theologischen
Stiftern,
Prosektoren in
Anatomien etc. Seltener ist es, daß selbständige Beamte, wie
Geistliche,
Richter,
Ärzte,
Lehrer, einer Universitätsstadt sich nebenher als Privatdozenten
habilitieren. Solche
Privatdozenten
, die sich in ihrer akademischen Thätigkeit bewährt haben, ohne doch in eine ordentliche Professorstelle
aufrücken zu können, erhalten oft
Titel und
Rang der außerordentlichen
Professoren (s.
Professor) und als solche
Gehalt oder
Remuneration vom
Staat.