Priorität
(lat.), das Zuvorkommen, Vorhergehen in der Zeit oder dem Recht nach, z. B. die Priorität eines Autors, Erfinders, des Todes einer Person vor dem Absterben einer andern (s. Kommorienten); dann s. v. w. Vorzug, namentlich das Vorzugsrecht (Prioritätsrecht), welches ein Gläubiger wegen einer ihm zustehenden Forderung vor andern Gläubigern desselben Schuldners in Anspruch nimmt, und welches, wenn es bestritten wird, im Konkurs (s. d.) zu einem Prioritätsstreit Veranlassung gibt. Prioritäten oder Prioritätsaktien nennt man von Aktiengesellschaften begebene Papiere, welche mit gewissen Vorzugsrechten ausgestattet sind (näheres darüber s. Aktien, S. 264).