Prinzenraub,
s. Sächsischer Prinzenraub.
4 Wörter, 42 Zeichen
s. Sächsischer Prinzenraub.
Prinzenraub, die Entführung der sächsischen Prinzen Ernst und Albrecht, der beiden Söhne des Kurfürsten Friedrich des Sanftmütigen, durch Kunz von Kaufungen aus dem Schloß zu Altenburg in der Nacht vom 7. auf 8. Juli 1455. Kaufungen, der dem Kurfürsten Friedrich dem Sanftmütigen im Bruderkrieg (1446-51) Dienste geleistet, hatte von demselben Vitzthumsche Güter in Meißen erhalten, die er nach dem Krieg herauszugeben sich weigerte, weshalb der Kurfürst ihm dieselben mit Gewalt wegnahm. Da Kunz seine wirklichen oder vermeintlichen Ansprüche auf dem Weg Rechtens nicht durchsetzen konnte, verband er sich mit zwei andern Rittern, v. Mosen und v. Schönfeld, zum Raub der beiden Söhne des Kurfürsten. Der Verabredung gemäß trennten sich darauf die Verschwornen, um auf verschiedenen Wegen auf Kunz' Schloß Eisenberg in Böhmen zu gelangen. Kaum noch eine Stunde von der böhmischen Grenze entfernt, machte Kunz, welcher den jüngern Prinzen, Albrecht, bei sich hatte, in einem Waldthal Rast, und der Prinz fand Gelegenheit, sich hier einem Köhler, Georg Schmidt, zu entdecken, der mit Hilfe von andern herbeigerufenen Männern den Ritter gefangen nahm und in das nahe Kloster Grünhain lieferte. Die andern, welche den Prinzen Ernst entführt hatten, gaben denselben auf die Kunde hiervon gegen Zusicherung ihrer Straflosigkeit frei. Kunz wurde 14. Juli 1455 zu Freiberg enthauptet, der Köhler Schmidt unter dem Namen Triller mit einem Freigut bei Zwickau beschenkt. Vgl. Gersdorf, Einige Aktenstücke zur Geschichte des Prinzenraubs (Altenb. 1855); Schäfer, Der Montag nach Kiliani vor 400 Jahren (Dresd. 1855); Koch, Trillersagen (Meining. 1884, Bd. 1).