Primāt
(lat.), die oberste
Stellungen der
Kirche, welche deren Leitung
in sich schließt, besonders die des
Papstes (s. d.).
Letzterer ist nach der katholischen
Lehre
[* 2] als der Nachfolger
Petri anzusehen, des ersten der
Apostel, des
Statthalters
Christi
auf
Erden. Die dem römischen
Stuhl zustehenden Vorrechte sind teils solche, welche die Oberaufsicht über die ganze
Kirche
in sich schließen (primatus
jurisdictionis), also namentlich das
Recht der
Gesetzgebung, der
Verwaltung und Mitwirkung bei allen
Angelegenheiten, welche sie betreffen, wie
Berufung der allgemeinen
Konzile,
Anordnung oder Aufhebung allgemeiner Festtage,
Leitung des
Missionswesens,
Selig- und
Heiligsprechungen, Bestätigung der geistlichen
Orden
[* 3] und der höhern
kirchlichen Lehranstalten, das Aufsichtsrecht über die andern obern Kirchenbeamten und das
Recht, in höchster
Instanz über
vorgebrachte
Beschwerden und
Appellationen zu entscheiden, die Bestätigung,
Versetzung und Absetzung der
Bischöfe, die Errichtung,
Verlegung, Vereinigung und
Teilung der
Bistümer,
Absolutionen und
Dispensationen aller Art, teils gewisse
äußerliche
Ehrenrechte (primatus
honoris).
Seine Insignien sind ein gerader Hirtenstab oben mit einem Kreuz [* 4] und eine dreifache goldene Krone. In der Anrede heißt der Papst »Heiligster Vater«, er selbst aber nennt sich in seinen Bullen »Servus servorum Dei«. Zu den völkerrechtlichen Ehrenbezeigungen gehören vorzüglich die Gesandtschaften, welche die katholischen Mächte am päpstlichen Hof [* 5] unterhalten. Eine besondere Form der Huldigung ist der Fußkuß (s. d.). Das Kurial- oder Papalsystem, welches den Papst über die Konzile stellt, ist gegenwärtig das herrschende (s. Kirchenpolitik).