Prekarium
(lat.), das Rechtsverhältnis, welches dadurch entsteht, daß jemand freiwillig einem andern (dem Prekaristen) den Besitz einer Sache oder die Ausübung irgend einer sonstigen Befugnis auf beliebigen Widerruf überträgt;
daher precario, bittweise, auf Widerruf.
Die neuere
Gesetzgebung behandelt das Prekarium
vielfach
nur als einen
Fall des unentgeltlichen
Leihvertrags.