(lat.) war in der ersten Zeit der römischen Republik (bis 449 v. Chr.) der Name der nachher sogen. Konsuln. Diese
vereinigten anfangs an höchster Stelle die ganze Staatsgewalt in ihrer Hand, auch die richterliche. Die letztere wurde aber
367, als die Plebejer durch die Licinischen Gesetze den Zugang zum Konsulat erlangten, von demselben abgetrennt
und einem besondern, den Patriziern vorbehaltenen Magistrat, der nunmehr den Namen Praetor empfing, übertragen; indessen wurde 337 auch
die Prätur zuerst von einem Plebejer bekleidet.
Da Ein Praetor für die sich erweiternden richterliche Geschäfte nicht
mehr hinreichte, so wurde 247 ein zweiter hinzugefügt; dem einen, dem Praetor urbanus, wurden die Prozesse der römischen Bürger
untereinander, dem andern, dem Praetor peregrinus, die zwischen Bürgern und Fremden zugewiesen. 227 wurde dann die Zahl auf 4, 197 auf
6, von Sulla auf 8 und von Cäsar bis zu 16 vermehrt.
Diese neuen Prätoren wurden zuerst zur Verwaltung der nach und nach erworbenen Provinzen verwendet; als aber 149 die Quaestiones
perpetuae eingerichtet wurden, blieben sie von da an während ihres Amtsjahrs in Rom und gingen erst nach Ablauf desselben
unter dem Namen Proprätoren als Statthalter in die ihnen zugewiesenen Provinzen. Die Prätoren galten als
Kollegen der Konsuln und wurden in denselben Komitien wie diese gewählt; auch hatten sie und zwar an erster Stelle der Praetor urbanus
während der Abwesenheit der Konsuln deren Stelle zu vertreten; ihre Standeszeichen waren die Toga praetexta und (zwei oder sechs)
Liktoren. In der Kaiserzeit hörten die Quaestiones perpetuae bald auf, und auch die sonstige Gerichtsbarkeit
wurde teils auf den Kaiser und auf besondere von diesem ernannte Beamte, teils auf den Senat übertragen; die Prätoren wurden
daher, da ihre richterliche Thätigkeit hierdurch sehr beschränkt wurde, zu verschiedenen andern Geschäften verwendet. Ihre
Zahl stieg bis zu 18, war aber häufig auch eine viel geringere.
bei den Römern der nächst den Konsuln, die ursprünglich auch Prätor genannt wurden, oberste Magistrat, sein
Amt Prätur. Die Prätur als Sonderamt wurde im Ständekampfe zwischen den Patriciern und Plebejern, nach
der Überlieferung 366 v. Chr., geschaffen, um für die Patricier, die damals der Plebs Teilnahme am Konsulat einräumen mußten,
die Rechtsprechung zu retten. Der Wirkungskreis des Prätor war deshalb von vornherein die Rechtspflege. 337 erlangten
die Plebejer den Zutritt auch zu diesem Amte. Um 242 kam, da die Zahl der in Rom ihren Aufenthalt nehmenden
Fremden (peregrini) immer wuchs, ein zweiter Prätor, der später praetor peregrinus hieß, hinzu, dem die Behandlung
von Rechtsstreitigkeiten zwischen Fremden oder zwischen Bürgern und Fremden oblag, während dem ersten als praetor urbanus
oder praetor urbis die Jurisdiktion unter Bürgern verblieb.
Nur bisweilen wurden anfangs noch bei anderweitiger Verwendung des einen Prätor die Geschäfte beider verbunden.
Zwei neue Prätor wurden seit 227 zur Verwaltung der Provinzen Sicilien und Sardinien, und noch zwei seit 197 für die Verwaltung der
beiden span. Provinzen gewählt. Als aber für gewisse Verbrechen ständige Gerichtshöfe (die quaestiones perpetuae) in
Rom eingerichtet wurden, blieben auch diese Prätor, um dabei den Vorsitz zu führen, in der Stadt und gingen
erst nach Ablauf ihres Amtsjahres in die Provinzen.
Wegen Vermehrung der Quästionen fügte Sulla noch zwei Prätor hinzu; Cäsar erhöhte die Zahl auf 10, dann auf 14 und 16. In der
ersten Kaiserzeit war die Zahl schwankend, bis vielleicht Claudius sie auf 18 festsetzte. Die Prätor wurden
in denselben Komitien und unter denselben Auspizien wie die Konsuln gewählt und als Kollegen der Konsuln betrachtet; ihr Imperium
galt aber doch für ein geringeres. Ihr Wirkungskreis verteilte sich auf die Civiljurisdiktion, den Vorsitz in
den quaestiones perpetuae und die Provinzialverwaltung. Unter ihnen war der praetor urbanus der angesehenste; er versah auch
die städtischen Geschäfte der Konsuln in deren Abwesenheit und ihm kam die kostspielige Haltung der Apollinarischen Spiele
zu. Als curulische Magistrate mit Imperium hatten die Prätor die Ehrenzeichen der sella curulis, der toga praetexta
und Liktoren, wahrscheinlich in Rom zwei, in den Provinzen sechs.
Aus den Botschaften, den sog. Prätorischen Edikten (s. Edictum), bildete sich das Prätorische Recht (s. d.).