Prämie
(lat. praemium, Belohnung, Vorteil), ein in mehrfachem
Sinn gebrauchtes
Wort. Zunächst bedeutet Prämie
die für
besondere Leistungen ausgelobte Auszeichnung. Als solche werden Prämien
, namentlich in Form von Geldzahlungen,
Ehrendiplomen,
Medaillen etc., für den Wettbewerb in öffentlichen
Ausstellungen, für Preisschriften, Konkurrenzarbeiten
etc. ausgeschrieben und in der
Regel nach den
Aussprüchen eines Urteilsausschusses
(Jury) erteilt. Die Arbeiterpolitik kennt
ein Prämie
nsystem, welches darin besteht, den
Arbeiter durch die Aussicht auf Gewährung besonderer Prämien
neben dem
Lohn
zur Ersparung von
Stoffen etc. oder zu Mehrleistungen anzureizen (vgl.
Arbeitslohn, S. 759).
Ausfuhrprämien
haben den
Zweck, die Ausfuhr zu fördern (vgl. Ausfuhr), während Einfuhrprämien
die
Einfuhr begünstigen sollen (vgl. Einfuhr). Prämie
heißt ferner die Beigabe,
welche dem
Käufer im
Lieferungsgeschäft für den
Fall der vollständigen Erfüllung des
Vertrags neben dem eigentlichen Gegenstand
der Lieferung versprochen (z. B. Abbildungen als Beigaben zu
Zeitschriften), Prämie
ngeld (Proxenetikum,
Bonus) die Vergütung, welche zuweilen für den
Abschluß eines
Geschäfts gezahlt wird.
In der Rechtssprache ist Prämie
das ausbedungene
Reugeld, durch welches sich bei
Lieferungsgeschäften eine der beiden
Parteien
von Erfüllung des
Vertrags befreien kann.
Geschäfte, bei denen eine solche Prämie
ausbedungen ist, heißen
Prämie
ngeschäfte (vgl.
Börse, S. 237, 238). Im Versicherungswesen ist die Prämie
die
Summe, welche vom Versicherten an den Versicherer
für Übernahme des
Risikos gezahlt wird (vgl.
Versicherung), und Prämie
nreserve die
Summe der seit Beginn einer
Versicherung
aufgespeicherten Überschüsse der Prämien
über die Leistungen der Versicherer, welche dazu dienen,
die später eintretende
Unterbilanz zwischen Prämien
und diesen Leistungen zu begleichen.
Prämie
nversicherung nennt man im
Gegensatz zur Gegenseitigkeitsversicherung diejenige
Versicherung, bei welcher Dritte, gewöhnlich
Aktiengesellschaften, gegen
Zahlung fester Prämien
ohne Rücksicht auf die
Höhe des wirklich eintretenden
Schadens die
Versicherung
übernehmen. Bei Lotterieunternehmungen und Verlosungen nennt man Prämien
vielfach die gezogenen
Gewinne
und zwar entweder alle
Gewinne oder einzelne
Gewinne, für welche besondere vom allgemeinen
Plan abweichende Voraussetzungen
verlangt werden. Auch bei Lotterieanleihen, Prämie
nanleihen ist Prämie s. v. w. Treffer,
Gewinn. Die über solche
Anleihen angestellten
Obligationen heißen Prämienscheine, Prämienlose, Prämienpapiere (vgl.
Lotterie),
dann werden bei
Anleihen für frühzeitigere Einzahlungen Prämien gewährt.
Endlich wird auch zuweilen
im Effektengeschäft die Kurssteigerung als Prämie bezeichnet.