Prämie
(lat. praemium, Belohnung, Vorteil), ein in mehrfachem Sinn gebrauchtes Wort. Zunächst bedeutet Prämie die für besondere Leistungen ausgelobte Auszeichnung. Als solche werden Prämien, namentlich in Form von Geldzahlungen, Ehrendiplomen, Medaillen etc., für den Wettbewerb in öffentlichen Ausstellungen, für Preisschriften, Konkurrenzarbeiten etc. ausgeschrieben und in der Regel nach den Aussprüchen eines Urteilsausschusses (Jury) erteilt. Die Arbeiterpolitik kennt ein Prämiensystem, welches darin besteht, den Arbeiter durch die Aussicht auf Gewährung besonderer Prämien neben dem Lohn zur Ersparung von Stoffen etc. oder zu Mehrleistungen anzureizen (vgl. Arbeitslohn, S. 759). Ausfuhrprämien haben den Zweck, die Ausfuhr zu fördern (vgl. Ausfuhr), während Einfuhrprämien die Einfuhr begünstigen sollen (vgl. Einfuhr). Prämie heißt ferner die Beigabe, welche dem Käufer im Lieferungsgeschäft für den Fall der vollständigen Erfüllung des Vertrags neben dem eigentlichen Gegenstand der Lieferung versprochen (z. B. Abbildungen als Beigaben zu Zeitschriften), Prämiengeld (Proxenetikum, Bonus) die Vergütung, welche zuweilen für den Abschluß eines Geschäfts gezahlt wird.
In der Rechtssprache ist Prämie das ausbedungene Reugeld, durch welches sich bei Lieferungsgeschäften eine der beiden Parteien von Erfüllung des Vertrags befreien kann. Geschäfte, bei denen eine solche Prämie ausbedungen ist, heißen Prämiengeschäfte (vgl. Börse, S. 237, 238). Im Versicherungswesen ist die Prämie die Summe, welche vom Versicherten an den Versicherer für Übernahme des Risikos gezahlt wird (vgl. Versicherung), und Prämienreserve die Summe der seit Beginn einer Versicherung aufgespeicherten Überschüsse der Prämien über die Leistungen der Versicherer, welche dazu dienen, die später eintretende Unterbilanz zwischen Prämien und diesen Leistungen zu begleichen.
Prämienversicherung nennt man im Gegensatz zur Gegenseitigkeitsversicherung diejenige Versicherung, bei welcher Dritte, gewöhnlich Aktiengesellschaften, gegen Zahlung fester Prämien ohne Rücksicht auf die Höhe des wirklich eintretenden Schadens die Versicherung übernehmen. Bei Lotterieunternehmungen und Verlosungen nennt man Prämien vielfach die gezogenen Gewinne und zwar entweder alle Gewinne oder einzelne Gewinne, für welche besondere vom allgemeinen Plan abweichende Voraussetzungen verlangt werden. Auch bei Lotterieanleihen, Prämienanleihen ist Prämie s. v. w. Treffer, Gewinn. Die über solche Anleihen angestellten Obligationen heißen Prämienscheine, Prämienlose, Prämienpapiere (vgl. Lotterie), dann werden bei Anleihen für frühzeitigere Einzahlungen Prämien gewährt. Endlich wird auch zuweilen im Effektengeschäft die Kurssteigerung als Prämie bezeichnet.