Praefectura
(lat.), ursprünglich das Amt, später der Gerichtssprengel eines Präfekten.
Bis zum J. 90 v. Chr., wo fast ganz Italien [* 2] das röm. Bürgerrecht erhielt, zerfiel Italien in eine ganze Reihe solcher Präfekturen (Landstädte, Kolonien, verschiedene Dorfgemeinden), denen die eigene Gerichtsbarkeit genommen war und von Rom [* 3] aus verwaltet wurde.