Potentāt
(mittellat.), Machthaber, Souverän.
Potentat
4 Wörter, 47 Zeichen
(mittellat.), Machthaber, Souverän.
(franz. souverain, v. mittellat. superanus, »zuoberst befindlich«),
höchst, oberst, oberherrlich, unabhängig. So spricht man von einem souveränen Urteil, von welchem es keine Berufung an ein höheres Gericht gibt;
einem souveränen Heilmittel, das unfehlbar gegen ein bestimmtes Leiden [* 3] wirkt;
von souveräner Verachtung etc. Namentlich aber wird im Staats- und Völkerleben der Inhaber der höchsten Gewalt im Staat, welche von keiner andern Macht abhängig ist, als S. und jene höchste Machtvollkommenheit (Staatshoheit) selbst als Souveränität bezeichnet;
daher Souveränitätsrechte, s. v. w. Hoheitsrechte (s. Staat). Vgl. Suzeränität.
Nr. | Ergebnis | Souverän |
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1 | ****** | Sou|ve|rän, der; -s, -e [frz. souverain]: 1. (veraltend) unumschränkter Herrscher, Fürst eines Landes. 2. (schweiz.) ... |
2 | sou|ve|rän [zuv…, auch: su…] <Adj.> [frz. souverain < mlat. superanus = darüber befindlich, überlegen, zu ... |