Postnachnahmen
,
postalische Bezeichnung für Sendungen, welche dem Empfänger nur gegen
Einziehung eines bestimmten
Geldbetrags ausgehändigt werden sollen. Das
Verfahren hat sich aus dem frühern Postvorschußverfahren entwickelt und bietet
namentlich für den kleinern Geschäftsverkehr, in welchem beim Warenabsatz nach der
Ferne besonderer
Wert auf Sicherheit für die Zahlungsleistung gelegt wird, Vorteil und Bequemlichkeit. Postnachnahmen
sind im Betrag
bis zu 400 Mk. zulässig.
Der Absender hat die Sendung in der Aufschrift mit dem Vermerk: »Nachnahme von ... Mk. ... Pf.« zu versehen und seinen Namen mit Wohnungsangabe hinzuzufügen. Bei Paketen müssen diese Vermerke sowohl auf dem Paket als auch auf der Begleitadresse angebracht sein. Der bei der Aushändigung vom Empfänger eingezogene Betrag wird dem Absender durch Postanweisung übermittelt. Wird der Betrag vom Empfänger nicht binnen spätestens 7 Tagen nach dem Eingang eingelöst, dann hat die Rücksendung an den Absender zu erfolgen. An Gebühren sind in Deutschland [* 2] zu entrichten außer dem Porto für das Paket oder den Brief etc. eine Nachnahmegebühr von 2 Pf. für jede Mark, mindestens aber 10 Pf.