Postliminĭum
(lat.), Rückkehr (»hinter die Thürschwelle«, d. h. nach Hause);
daher
Jus postliminii, bei den
Römern das
Recht eines aus Kriegsgefangenschaft oder
Verbannung heimkehrenden
Bürgers, in alle frühern Rechtsverhältnisse wieder einzutreten. Im modernen
Völkerrecht versteht
man unter Postliminium
die Wiederherstellung des frühern Rechtszustandes in einem vorübergehend vom Feind besetzten
und nun unter die rechtmäßige
Staatsgewalt zurückkehrenden Landesteil.