Postanstalten
,
die für die
Wahrnehmung des örtlichen Postdienstes
(Annahme,
Ausgabe und
Bestellung von
Postsendungen etc.) bestehenden Behörden. In
Deutschland
[* 2] werden die Postanstalten
nach Maßgabe ihres Geschäftsumfanges, bez.
der Bedeutung der
Orte in vier
Klassen eingeteilt: Postämter 1., 2., 3.
Klasse und Postagenturen. Die Vorsteher der Postämter 1.
Klasse
heißen Postdirektoren, der Postämter 2.
Klasse
Postmeister und der Postämter 3.
Klasse Postverwalter.
Die Postagenturen sind in Bezug auf den
Betriebsverband und die Rechnungslegung einem Postamt zugewiesen
und werden durch geeignete
Personen aus der
Klasse der Ortseinwohner (Postagenten) verwaltet. Außerdem sind in bedeutenden
Landorten ohne Postagentur Posthilfsstellen eingerichtet, welche den Verkauf von
Freimarken, die
Annahme und
Ausgabe von gewöhnlichen
Briefen und Paketen sowie die
Ausgabe von
Zeitungen besorgen und im übrigen als Hilfsanlagen für den Landbestelldienst
dienen. Die Postanstalten
eines
Bezirks stehen unter der betreffenden Bezirksoberpostdirektion.