Post
anstalten,
die für die
Wahrnehmung des örtlichen Post
dienstes
(Annahme,
Ausgabe und
Bestellung von
Post
sendungen etc.) bestehenden Behörden. In
Deutschland
[* 2] werden die Post
anstalten nach Maßgabe ihres Geschäftsumfanges, bez.
der Bedeutung der
Orte in vier
Klassen eingeteilt: Post
ämter 1., 2., 3.
Klasse und Post
agenturen. Die Vorsteher der Post
ämter 1.
Klasse
heißen Post
direktoren, der Postämter 2.
Klasse
Postmeister und der Postämter 3.
Klasse Postverwalter.
Die Postagenturen sind in Bezug auf den
Betriebsverband und die Rechnungslegung einem Postamt zugewiesen
und werden durch geeignete
Personen aus der
Klasse der Ortseinwohner (Postagenten) verwaltet. Außerdem sind in bedeutenden
Landorten ohne Postagentur Posthilfsstellen eingerichtet, welche den Verkauf von
Freimarken, die
Annahme und
Ausgabe von gewöhnlichen
Briefen und Paketen sowie die
Ausgabe von
Zeitungen besorgen und im übrigen als Hilfsanlagen für den Landbestelldienst
dienen. Die Postanstalten
eines
Bezirks stehen unter der betreffenden Bezirksoberpostdirektion.