Portefeuille
(franz., spr. portfö[ll]j), Brieftasche, Briefmappe; in Ländern mit konstitutioneller Verfassung s. v. w. Ministerposten, weil die Minister mit dergleichen Behältnissen vor dem Fürsten sowie in den Kammern zu erscheinen pflegen. Man gebraucht daher die Wendungen: »ein Portefeuille anbieten, annehmen, abgeben, niederlagen« und bezeichnet auch die einzelnen Abteilungen, welche den Ministern unterstellt sind, als Portefeuille. Daher spricht man von dem Portefeuille des Innern, des Auswärtigen etc. und von einem Minister »ohne Portefeuille«, wenn derselbe kein Fach- oder Ressortminister, aber gleichwohl Mitglied des Ministerrats ist. So ist z. B. der Staatssekretär des deutschen Reichsamtes des Innern zugleich Mitglied des preußischen Staatsministeriums, hat aber in Preußen kein bestimmtes Portefeuille. Im kaufmännischen Verkehr, namentlich im Bankwesen, ist Portefeuille das Behältnis zur Aufbewahrung von Wertpapieren, Wechseln etc., und der Ausdruck wird hier gebraucht, um den Vorrat an solchen bei einem Bankinstitut u. dgl. zu bezeichnen.