(franz., spr. -ahsche), eine an
Bord geschaffte Warenmenge, dann die Warenmenge, welche auf
Handelsschiffen
nach dem
Droit de portage jeder Mann der
Schiffsbesatzung zum
Handeln für seine Rechnung mitnehmen darf. In
Kanada ist Portage auch Bezeichnung
der Landesstrecken, über welche dort, wo die Schiffbarkeit eines
Flusses aufhört,
Boot und
Ladung bis
zu der
Stelle, wo jene wieder beginnt, getragen werden müssen (»Tragplätze«),
während solche, wo nur die
Ladung getragen werden muß, während das
Schiff
[* 2] in dem weniger seichten
Wasser bleibt,
Decharges
(»Abladestellen«) genannt werden.
(spr. portedsch),Dorf von 1295 Einw.
im nordamerikan.
StaatNew York, bei den berühmten
Wasserfällen des Geneseeflusses, über welchen hier die größte Holzbrücke
der
Welt führt.
Sie ruht auf 13 steinernen
Pfeilern, ist 71,3 m
hoch und 244 m lang.
¶