Porphyr.
Unter Porphyren
versteht man solche Eruptivgesteine, welche in einer dichten oder sehr
feinkörnigen Grundmasse zahlreiche größere Kristalle oder Kristalltrümmer in ziemlich gleichmäßiger Verteilung eingeschlossen
halten und deshalb auf Schliffflächen ein getüpfeltes oder gesprenkeltes Ansehen haben. Der verbreitetste und für die
Technik bedeutendste ist der quarzführende oder Felsitporphyr
, auch roter P. genannt, weil ihm diese Farbe in seiner Grundmasse,
wenigstens in gewissen Gebirgen eigen ist, während er sonst auch grau, braun, grünlich, gelblich, bläulich erscheinen
kann. Seine Grundmasse ist ein inniges Gemenge von
Feldspat und Quarz, die eingestreuten Körner oder Kristalle sind isolierter
Feldspat oder Quarz, daher heller als die Grundmasse, in weißlichen, rötlichen und andern Tönen. Im unbehauenen
Zustande benutzt man ihn als Baustein für Grundbauten, zuweilen auch als Pflasterstein, zerschlagen als Chausseestein. Vermöge
des
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starken Kieselgehaltes ist das Gestein sehr hart, dabei hoher Politur fähig und ist daher seit alten Zeiten zu Kunstwerken wie Vasen, Schalen, Urnen, Tischplatten, Säulen und andern architektonischen Verwendungen benutzt worden. Am schönsten kommt der rote P. im Ural- und Altaigebirge vor; er wird zu Katharinenburg und Koliwansk in bedeutenden Schleifereien verarbeitet. Die Alten bezogen denselben von den Küsten des Roten Meeres und vom Sinai. Ein andrer roter oder rotbrauner P. kommt sehr schön in Schweden (Elfdalen) vor und wird dort zu mancherlei zierlichen und zum Teil großen Gegenständen verarbeitet. Grüner P., mit schwärzlich grünlicher Grundmasse und reichlich eingestreuten weißlichen oder hellgrünlichen Kristallen, kommt auf Corsica, in Oberitalien und manchen Gegenden am Rhein vor und dient ebenfalls zu schönen Steinschleifereiarbeiten. Schwarzer P., mit schwarzem Grund und weißen Feldspatkristallen, wird auf Corsica, solcher mit schwarzgrünem Grund und weißen Albitkristallen zu Beresowsk in Sibirien gefunden. - Rohe Bruchsteine, behauene Pflaster-, Chaussee- oder Bausteine sind zollfrei. Waren aus P. werden gem. Tarif Nr. 33 d 1 oder 2 verzollt.