Politik
Politiker - Politische

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Seite 13.184. (griech.), bei den Griechen Bezeichnung für die
»Lehre
[* 2] vom
Staat« überhaupt, d. h. für
die gesamte
Staatswissenschaft. Die engere Begrenzung des
Begriffs hängt mit der Unterscheidung zwischen Politik
und
Staatsrecht
zusammen. Beide beschäftigen sich nämlich mit dem
Staat; während ihn aber das
Staatsrecht nach seinen historischen Grundlagen
und in seinen feststehenden
Formen darzustellen sucht,
¶
mehr
betrachtet ihn die Politik
in der flüssigen Bewegung. Diese beschäftigt sich mit dem Leben, jenes mit der Gestalt des Staats; es
sucht die Frage zu beantworten, wie der Staat ist, während die Politik
die Frage zu lösen hat, wie der Staat sein soll. Die rechtliche
Untersuchung und Prüfung einer Frage, z. B. der, ob ein Straffall vor das Schwurgericht gehöre oder nicht,
beschäftigt sich mit der Rechtmäßigkeit; die rechtspolitische Untersuchung, also z. B.
die Prüfung der Frage, ob gewisse Verbrechen vom gesetzgeberischen Standpunkt aus den Schwurgerichten zu überweisen seien oder
nicht, hat die Zweckmäßigkeit zu erwägen.
Hiernach ist also die Politik
als Wissenschaft die Lehre vom Staatsleben. Die Anwendung ihrer Grundsätze auf
gegebene staatliche Verhältnisse führt zur praktischen Politik
(Staatspraxis); jene, die theoretische Politik
, ist Staatswissenschaft,
diese Staatskunst. Derjenige, welcher sich nach einer von beiden oder nach beiden Richtungen hin mit dem Staatsleben beschäftigt,
wird Politiker und, wer sich auf diesem Gebiet, namentlich aber auf dem der praktischen Politik
, zu
besonderer Bedeutung emporschwingt, Staatsmann genannt.
Dabei stehen aber die theoretische und die praktische Politik
im innigsten Zusammenhang; denn der theoretische Politiker darf sich
ebensowenig über die thatsächlichen Verhältnisse des Lebens der Staaten und der Individuen hinwegsetzen, wie der praktische
Politiker der wissenschaftlichen Prinzipien der Politik
entraten kann. Mit dieser Unterscheidung
fällt der Gegensatz zwischen Real- und Idealpolitik nicht zusammen, letzterer tritt vielmehr sowohl in der praktischen als
auch in der theoretischen Politik
hervor.
Man bezeichnet nämlich mit Realpolitik diejenige Politik
, welche sich streng an das praktische Bedürfnis hält, und stellt ihr
die Idealpolitik gegenüber, die sich lediglich durch die Macht der Idee beherrschen läßt. Beide sind
in ihrer Einseitigkeit verwerflich. Denn die Realpolitik wird sich, wenn sie des idealen Zugs völlig entbehrt, in kleinlicher
Weise lediglich auf die Förderung materieller Interessen (Interessenpolitik) beschränken, während die Idealpolitik, welche
den Boden der Wirklichkeit unter den Füßen verliert (Phantasiepolitik, Gefühlspolitik), unfruchtbar,
wenn nicht verderblich sein wird, wie es z. B. stets die Idee eines Weltreichs für den danach Strebenden gewesen ist.
Dagegen kann man die Politik weiter in innere und äußere Politik einteilen. Jene beschäftigt sich mit den Verhältnissen, in welchen der Staat zu seinen eignen Angehörigen steht, während die letztere die Beziehungen des Staats zu andern Staaten und die Stellung desselben im Staatensystem überhaupt behandelt. Den Gegenstand der innern Politik bilden hiernach vor allem die Verfassung und die organische Einrichtung des Staatswesens selbst (Verfassungspolitik), dann die Vorbereitung der Gesetze, welche die öffentlichen und privaten Lebensverhältnisse der Staatsangehörigen normieren sollen (Gesetzgebungs-, Rechtspolitik).
Aber auch die übrigen Zweige der Staatsverwaltung, namentlich das Finanzwesen (Finanzpolitik, Steuerpolitik) und die staatliche Fürsorge für die Kulturverhältnisse des Volkes (Wirtschaftspolitik, politische Ökonomie, Nationalökonomie, Agrarpolitik, Sozialpolitik, Kirchenpolitik), gehören in den Bereich der innern Politik. Die äußere (Politik im engern Sinn, hohe Politik) beschäftigt sich dagegen mit den Verhältnissen der Staaten untereinander im Zustand des Friedens sowohl als in dem des Unfriedens, also namentlich mit dem Handelsverkehr (Handels- und Zollpolitik), mit den diplomatischen Beziehungen, mit der Wehrkraft des Volkes und mit dem Heer- und Marinewesen.
Bevölkerungsstatistisc

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Bevölkerung.Die Politik als Wissenschaft hat sich aber außerdem mit der Feststellung des Begriffs der Politik, mit der Einwirkung der äußern Natur auf das politische Leben, insbesondere mit der Größe, Gestaltung und Produktionskraft des Staatsgebiets, der Dichtigkeit der Kultur, dem Reichtum und dem Charakter seiner Bevölkerung, [* 4] zu beschäftigen, wobei ihr die Statistik als wichtigste Hilfswissenschaft zur Seite steht. Ferner ist der Einfluß der Menschennatur auf die Politik und im Zusammenhang damit das Wesen der politischen Parteien zu erörtern, und endlich bildet die Lehre vom Staatszweck überhaupt und von den Mitteln zur Erreichung desselben den Gegenstand der theoretischen Politik. Was die wissenschaftliche Behandlung der Politik anlangt, so sind aus dem Altertum die philosophischen Werke des Aristoteles, namentlich die »Politik« desselben, von größter Bedeutung, während sich die »Politik« des Platon zu sehr in idealen Sphären bewegt.
Von den Werken römischer Publizisten bieten die Schriften Ciceros und die des Tacitus manches Interessante. Eine neue Entwickelung der theoretischen Politik beginnt erst gegen Ende des Mittelalters mit Machiavelli und dem Franzosen Bodin, denen sich der Holländer Hugo Grotius, der Begründer der modernen Völkerrechtstheorie, anschließt. Aus neuerer Zeit heben wir hervor Constant, Cours de politique constitutionnelle (Par. 1817-20, 4 Bde.; hrsg. von Laboulaye, 2. Aufl. 1872, 2 Bde.);
Dahlmann, Politik (nur Bd. 1 erschienen, Götting. 1835; 3. Aufl., Berl. 1847);
K. F. Zachariä, Vierzig Bücher vom Staat (2. Aufl., Heidelb. 1839-43, 7 Bde.);
Mohl, Staatsrecht, Völkerrecht und Politik, Abteil. 2 (Tübing. 1862-69, 2 Bde.);
Waitz, Grundzüge der Politik (Kiel [* 5] 1862);
Holtzendorff, Prinzipien der Politik (2. Aufl., Berl. 1879);
Bluntschli, Politik als Wissenschaft (Stuttg. 1876);
L. H. Schmidt, Repetitorium der praktischen Politik (Leipz. 1881);
Parieu, Principes de la science politique (2. Aufl., Par. 1875);