Pözl
,
Joseph von, hervorragender bayr. Staatsrechtslehrer und
Abgeordneter, geb. zu Pechtnersreuth bei
Waldsassen,
besuchte die
Universität zu
München,
[* 2] habilitierte sich 1843 als
Dozent in
Würzburg
[* 3] und wurde daselbst 1845 außerordentlicher
Professor. In scharfem
Gegensatz zu der von dem
Ministerium
Abel beliebten Handhabung der
Verfassung schrieb Pözl
sein
Kompendium
des
»Bayrischen Staatsverfassungsrechts« (Würzb. 1847). Trotz seiner
Opposition ward er 1847 an
Moys
Stelle als
Lehrer des
Staatsrechts
nach
München berufen. 1848 Mitglied des
Frankfurter
Parlaments, gehörte er seit 1858 der bayrischen Zweiten
Kammer an, in der er als
Berichterstatter über die kurhessische Verfassungsfrage und die
Gewerbeordnung hervortrat und 1863 zum
zweiten, 1865 zum ersten
Präsidenten gewählt wurde. 1872 trat er in den
Reichsrat. Er starb in der
Nacht vom 9. zum in
München.
Von seinen Schriften nennen wir noch: »Lehrbuch des bayrischen Verfassungsrechts« (Münch. 1851, 5. Aufl. 1877);
»Sammlung der bayrischen Verfassungsgesetze« (das. 1852, 2. Aufl. 1868-69; nebst 2 Supplementen 1872-77);
»Lehrbuch des bayrischen Verwaltungsrechts« (das. 1856, 3. Aufl. 1871; Suppl. 1874);
»Grundriß zu Vorlesungen über Polizei« (das. 1866);
»Die bayrischen Wassergesetze vom erläutert« (2. Aufl., Erlang. 1880).
Mit C. F. Dollmann begründete er 1852 die noch forterscheinende große Kommentariensammlung »Die Gesetzgebung des Königreichs Bayern [* 4] seit Maximilian II.«, worin er selbst verschiedene Gesetze bearbeitete. Auch gab er die »Kritische Überschau der deutschen Gesetzgebung und Rechtswissenschaft« (Münch. 1853-58, 6 Bde., mit Arndts und Bluntschli) und als Fortsetzung dazu die »Kritische Vierteljahrsschrift für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft« (das. 1859 ff.) heraus, welch letztere (gegenwärtig hrsg. von Seydel) als einziges kritisches Spezialorgan für Jurisprudenz besondere Bedeutung hat.