Pönitentiarius
(lat., Großpönitenziar), der Vorsteher der Penitenziaria, eines geistlichen
Gerichts in
Rom,
[* 2] welches darüber zu entscheiden hat, ob, wenn ein sehr schwieriger Kollisionsfall der Umstände mit dem
Gebot
der
Kirche vorkommt,
Dispensation zu erteilen sei oder nicht. Der Pönitentiarius
muß
Kardinal sein und kommt in Bezug auf den
Rang gleich
nach dem
Generalvikar. Pönitentiarius
ist ferner auch Bezeichnung für einen
Priester, der nach den Bestimmungen des Laterankonzils von 1175 in
Fällen, die sonst dem
Bischof vorbehalten sind,
Absolution erteilen darf; daher die Benennung
»Bischofs
Ohr«.
[* 3]
Vgl. Beichte.