Plünderung
,
im Krieg die Beraubung der feindlichen Landesbewohner, besonders durch offenes Ausräumen der Wohnungen.
Früher wurde Plünderung
eroberter
Orte oft, wenn auch nur auf einige
Stunden, erlaubt, um die
Soldaten für fehlenden
Sold
und die gehabten Anstrengungen zu entschädigen.
Hatten die Bürger einer belagerten Stadt an der Verteidigung teilgenommen, so war nach Kriegsgebrauch ihre Habe den Eroberern verfallen.
Jetzt wird bei den
Heeren aller zivilisierte
Staaten die Plünderung
als
unerlaubtes Beutemachen streng bestraft (s.
Beute).