Plebs
,
Plebejer, im alten
Rom
[* 2] ein
Teil der
Bevölkerung,
[* 3] über dessen ursprüngliche Zusammensetzung man streitet. Nach
der im ganzen herrschenden
Auffassung
B. G.
Niebuhrs ist die Plebs
die freie, nichtadlige, grundbesitzende
Bevölkerung,
die aus den
Freien der unterworfenen Latinerstädte hervorgegangen ist, nach
Th. Mommsen ist sie anfangs identisch mit der
Klientel (s. d.). Am besten wird man wohl die Plebs
als die Gesamtbürgerschaft
außer dem patricischen
Adel auffassen.
Die Plebejer standen civilrechtlich der herrschenden Klasse der Patricier (s. d.) gleich, wurden auch nach der Servius Tullius zugeschriebenen Reform ordnungsmäßig der Gesamtbürgerschaft eingegliedert und zur Besteuerung, zum Kriegsdienst, zur Abstimmung herangezogen, dagegen blieb ihnen das Connubium mit den Patriciern und das Recht auf höhere Staatsämter (honores) in den ersten Zeiten des Freistaates noch versagt. Nur der auch bei ihnen vorhandene Adel ¶