Plattenberg
(Kt. St. Gallen, Bez. Ober Rheinthal).
S. den Art. Blattenberg.
Seite 47.1125 Supplement
Plattenberg
114 Wörter, 747 Zeichen
Plattenberg
(Kt. St. Gallen, Bez. Ober Rheinthal).
S. den Art. Blattenberg.
einer der kleinern Kantone der Schweiz, [* 5] nördlich und östlich vom Kanton [* 6] St. Gallen, südlich von Graubünden, westlich von Uri und Schwyz umschlossen, umfaßt eine Thallandschaft von 691 qkm (12,6 QM.). Zwischen der Gebirgswelt der Glarner Alpen (s. d.) liegt das von der Linth (s. Limmat) durchflossene Bergthal mit Nebenthälern, deren größte Sernf- oder Kleinthal und Klönthal sind. Ein enger Ausgang verbindet das Unterland Glarus mit dem Walensee und der Ebene der Linth (Gaster und March) und dadurch mit dem Zürichsee, während auf der ¶
Bergseite nur einige (nicht fahrbare) Pässe den Verkehr erlauben: der Segnes- und Panixer Paß nach Graubünden, der Klausen nach Uri und der Pragel nach dem Kanton Schwyz. So bewegen sich die Höhen auf einer Skala von 3623 m (Tödi) bis 425 m (Walensee). Der Kanton zählt (1880) 34,213 Einw. Die Glarner sind ein, wenn auch im ganzen armes, doch aufgewecktes, praktisches, gewandtes, thätiges, sparsames Völkchen, das auch für die Erziehung der Jugend große Opfer bringt und in neuerer Zeit dem Fortschritt energisch huldigt.
Man findet den Glarner als Holzhändler in Skandinavien, als Getreidehändler am Baltischen Meer, als Fabrikbesitzer in Rußland, als Strohhutfabrikanten und Tonangeber der Mode in Frankreich, als Musselinhändler in den Niederlanden, als Manufakturwarenhändler in Italien. [* 8] Die überwiegende Mehrzahl der Einwohner ist protestantisch; von den 7065 Katholiken wohnt die schwächere Hälfte in Näfels (wo auch das einzige Kloster des Kantons) und Ober-Urnen, die andre Hälfte in den übrigen Gemeinden zerstreut, namentlich im Unterland und im Hauptort. Glarus besitzt an Äckern, Wiesen und Weiden nur 324,8 qkm, an Waldungen 123,8 qkm, das übrige ist unproduktives Land (35,1 Proz.). Feld- und Obstbau haben nur in dem flachern Unterland einige Ausdehnung. [* 9]
Wein muß eingeführt werden. Selbst das Schabziegerkraut wird aus der (Schwyzer) March bezogen, und seit 1845 deckt der Kartoffelbau selten mehr den Bedarf. Starker Holzbezug findet aus dem St. Galler Oberland und aus Graubünden statt; Torf aus dem Gaster und namentlich Steinkohlen werden eingeführt. Die Glarner Alpwirtschaft hat Rückschritte gemacht. Es gibt Rindvieh (10,000 Stück) von verschiedenen Rassen, da die Einfuhr aus dem Toggenburg, dem Gaster, dem Bündner Oberland etc. sehr stark ist.
Butter wird bei weitem nicht hinreichend produziert, selbst Käse kaum, dagegen viel Schabzieger ausgeführt. Vorherrschend ist Kleinvieh: Ziegen, Schafe [* 10] und Schweine. [* 11] Am Plattenberg, einem Teil des Freibergs, werden (in zwei Brüchen oberhalb Engi) Schieferplatten gebrochen. Man braucht die Platten nicht nur zu Schreibtafeln, sondern auch zu Tischen, Dachplatten, Böden etc. Eine Heilquelle findet sich zu Stachelberg (s. d.); andre Kurorte sind im Klönthal etc. Die Kupfererzlager am Mürtschenstock liegen seit einiger Zeit wieder unbenutzt.
Der wichtigste Industriezweig ist die Baumwollmanufaktur, doch auch die Bierbrauerei [* 12] und namentlich die Wollwarenindustrie sind von einiger Bedeutung. Im Sernfthal wird Wolle von der Hand [* 13] gesponnen und gewebt: zu Strumpfgarn und (mit Baumwolle) [* 14] zu »Landtuch«. Die fabrikmäßige Wollindustrie ist ansehnlicher; sie vermag allein an Tuchen ein Drittel des Bedarfs zu decken und noch viel Garn etc. zu liefern. In den Baumwollspinnereien sind 260,000 Spindeln in Thätigkeit. Selbst höher im Gebirge, im Linththal und Engi, gewinnt die Fabrikation mehr Boden. Die mechanischen Webereien haben sich vermehrt, und nirgends in der Schweiz ist die Zahl der Druckereien, Färbereien und Bleichen so groß. Der bedeutendste Teil des Erzeugnisses geht nach dem Orient, nach Nordafrika und Amerika, [* 15] vieles auch nach andern Ländern.
Das Schulwesen gehört zu dem regenerierten, sowohl auf der Primär- als Sekundärstufe. Die öffentlichen Bibliotheken enthalten gegen 20,000 Bände. Neben der Linthkolonie, welche eröffnet) eine der ältesten Schweizer Rettungsanstalten bildet, besteht, ebenfalls für Knaben bestimmt und gleichfalls unter der Leitung der Evangelischen Gesellschaft des Kantons, eine zweite Rettungsanstalt zu Bilten eröffnet). Beide zusammen beherbergen etwa 60 Knaben.
Zufolge der Verfassung vom welche revidiert und 21.-23. Aug. 1851 durch die eidgenössischen Räte gewährleistet wurde, bildet der Kanton Glarus einen rein demokratischen Freistaat und als solcher ein Bundesglied der Schweizer Eidgenossenschaft. Das Glarner Volk übt seine Souveränität teils direkt (in der Landsgemeinde), teils indirekt durch die von ihm bestellten Behörden. Die Verfassung garantiert die in den Schweizer Republiken üblichen Grundrechte, auch das Recht der Initiative bei Gesetzvorschlägen.
Der Kanton ist nicht in Bezirke geteilt; er zählt 26 Gemeinden. Die Landsgemeinde, als souveräne Versammlung aller stimmfähigen Kantons- und Schweizerbürger, versammelt sich ordentlicherweise im Mai; der Besuch ist obligatorisch. Die Landsgemeinde ist gesetzgebende Behörde, führt die Oberaufsicht über die Landesverwaltung, wählt die Landesbeamten, beschließt Budget und Steuern etc. Ein dreifacher Landrat von 117 Mitgliedern, die wesentlich durch die dreifache Gemeinderepräsentanz bestellt werden, legt alle vier Wochen vor der Landsgemeinde dem Volk ein »Memorial« der zu behandelnden Geschäfte vor.
Die Exekutive übt ein Rat von 45 Mitgliedern, wesentlich aus der einfachen Gemeinderepräsentanz bestellt (s. unten). Gewissermaßen ein Ausschuß des Rats, aber von der Landsgemeinde gewählt, ist die Standeskommission von 9 Mitgliedern, welche die eigentliche Regierung des Landes bildet. Standeskommission und Rat sowohl als dreifacher Landrat und Landsgemeinde werden vom Landammann präsidiert; ihn ersetzt der Landstatthalter. Die Rechtspflege ist unter ein Zivilgericht von 7, ein Augenscheinsgericht von 5, ein Ehegericht von 7 und ein Kriminalgericht von 7 Mitgliedern verteilt. In höchster Instanz entscheidet über alle Kriminalfälle und gewisse Zivilsachen ein Appellationsgericht von 7 Mitgliedern.
An der Landsgemeinde schwört das ganze Volk, auch die Behörden und die Geistlichen beider Konfessionen, [* 16] alljährlich den Eid auf die Verfassung. Die konfessionellen Angelegenheiten stehen unter zwei getrennten Kirchenräten. Durch die neuern Partialrevisionen ist die Glarner Verfassung in fortschrittlichem Sinn ausgebaut worden. Die Landsgemeinde von 1866 beschloß, an die Stelle der hergebrachten Gemeinderepräsentanz, welche die Einwohnerzahl nur annähernd berücksichtigte, eine rein numerisch bestimmte, je ein Mitglied auf 1000 Seelen für den (einfachen) Rat, die dreifache Vertretung für den dreifachen Landrat, zu setzen.
Die Landsgemeinde von 1873 hob die zu gunsten der Parität noch bestehenden Wahlbeschränkungen auf und schuf den Niedergelassenen eine wesentlich verbesserte Stellung im Gemeindewesen. Eine Totalrevision der Kantonalverfassung wurde mit knapper Mehrheit beschlossen. In der Landesrechnung pro 1885 erscheinen als die namhaftesten Einnahmeposten: Vermögens- und Kopfsteuer ca. 260,000 Frank, Kapitalzinsen 178,000, als die bedeutendsten Ausgabeposten: Verzinsung der Landesschuld 271,000, Schulwesen 66,000;
sie schließt mit einem Defizit von 15,935 Frank.
Mehr als 20 Landesfonds stehen unter besonderer Verwaltung.
Der Hauptort Glarus, 454 m ü. M., an den Eisenbahnen Zürich-Linththal und Wesen-Glarus, seit dem furchtbaren Brand vom als Stadt weitläufig und ansehnlich umgebaut, zählt (1880) ¶
5330 Einw., wovon 3993 Protestanten, und ist auch industriell und merkantil das Zentrum des Landes, mit eigner Börse, Bank etc. Die Bank in Glarus, 1852 gegründet, arbeitet mit 2¼ Mill. Frank eingezahltem Kapital, die Leihkasse, seit 1862, mit 1 Mill. Fr.
Nach einer aus dem 10. Jahrh. stammenden, aber von Verstößen wimmelnden Legende soll der heil. Fridolin (um 530) in Glarus das Christentum gepredigt und es von zwei alemannischen Edlen als Geschenk für sein neugestiftetes Kloster Säckingen am Rhein erhalten haben. Sicher ist, daß dieses seit dem Beginn des 10. Jahrh. die Grundherrschaft über das Thal [* 18] besaß und dasselbe durch Meier verwalten ließ. 1288 brachten die Habsburger, die als Kastvögte von Säckingen in Glarus schon das Blutgericht übten, auch das Meieramt und die damit verbundene niedere Gerichtsbarkeit an sich. Allein die Glarner weigerten sich, deshalb Österreich [* 19] landesherrliche Rechte zuzugestehen, schlossen 1323 mit Schwyz ein Bündnis, und in dem Kampf, der nach Zürichs Beitritt zum Bunde der Waldstätte zwischen Österreich und den Eidgenossen 1351 ausbrach, besetzten diese das Thal und nahmen es in etwas untergeordneter Stellung in ihren Bund auf.
Infolge des Regensburger Friedens mußte Glarus indes unter die Botmäßigkeit Österreichs zurückkehren (1355). Nach dem Sieg der Eidgenossen bei Sempach (1386) vertrieben die Glarner den österreichischen Vogt, organisierten sich als freies Staatswesen, gaben sich eine Landsgemeinde und eignes Recht und vernichteten ein 6000 Mann starkes österreichisches Heer in der Schlacht bei Näfels, deren Jahrestag noch immer durch die »Näfelser Fahrt« gefeiert wird. Im Frieden (1389) mußte Österreich die Unabhängigkeit des Landes und seine Zugehörigkeit zur Eidgenossenschaft anerkennen; von den Zinsen, Zehnten und übrigen Rechtsamen der Abtei Säckingen befreite es sich durch Loskauf (1395). 1450 wurde Glarus als vollberechtigtes Glied der [* 20] Eidgenossenschaft anerkannt.
Die Reformation erlangte in Glarus, wo Zwingli 1506-16 als Pfarrer gewirkt, einen fast vollständigen Sieg; nur ein Sechstel des Landes beharrte beim alten Glauben. Inmitten der konfessionellen Zwietracht gab Glarus Beispiele von seltener Duldung; seine Staatsmänner, der Protestant Hans Äbli und der Katholik Gilg Tschudi, der berühmte Geschichtschreiber, suchten in der Eidgenossenschaft die Parteien zu versöhnen, und der Pfarrer Valentin Tschudi las den Katholiken die Messe und predigte den Reformierten in derselben Kirche.
Allmählich jedoch strebte die katholische Minderheit, gestützt auf die katholischen Orte der Eidgenossenschaft, nach einer Trennung des Kantons. Nach langen Reibereien kam 1683 durch Vermittelung der Tagsatzung ein Vergleich zu stande, wonach neben der gemeinsamen Landsgemeinde und dem gemeinsamen Landrat jede Glaubenspartei ihre besondern Landsgemeinden und Räte hatte, den Katholiken aber bei der Besetzung der Ämter ein zu ihrer geringen Zahl in keinem Verhältnis stehender Einfluß eingeräumt wurde.
Auch das demokratische Glarus hatte seine Unterthanen; mit Schwyz gemeinsam regierte es Gaster und Uznach und für sich allein die Grafschaft Werdenberg; 1722 hatte es einen Aufstand der letztern zu unterdrücken, der durch die Mißachtung der Freiheiten der Landschaft hervorgerufen worden war. 1712 führte der Pfarrer Heidegger die Baumwollindustrie im Land ein, die es bald zu einem Zentrum schweizerischer Gewerbsthätigkeit erhob. Trotzdem lastet auf Glarus die Schmach, noch 1782 eine Magd wegen Zauberei dem Henkerbeil überliefert zu haben.
Als die Franzosen 1798 einrückten, gab es seine Hoheit über Werdenberg, Uznach und Gaster aus freien Stücken auf, verteidigte aber mit Schwyz seine ehrwürdige Demokratie gegen die aufgedrungene helvetische Einheitsrepublik und fügte sich erst nach heldenmütigen Kämpfen bei Rapperswyl und Wollerau (30. April). Zur Strafe wurde es mit andern Landschaften zu einem Kanton Linth verschmolzen. Im folgenden Jahr litt Glarus durch die Kämpfe der Österreicher und Russen unter Hotze, Jellachich und Suworow mit den Franzosen unter Soult und Molitor. Die Mediationsakte stellte 1803 den Kanton Glarus mit seiner Landsgemeinde, die Restauration 1814 sogar die zwei konfessionell gesonderten Gemeinwesen und das Übergewicht der kleinen katholischen Minderheit wieder her. Durch das Landesgrundgesetz vom hob jedoch die Landsgemeinde die konfessionellen Organismen auf; freilich mußte der vom Bischof von Chur [* 21] geschürte Widerstand der katholischen Gemeinden Näfels und Oberurnen durch militärische Besetzung gebrochen werden (August 1837). Als hierauf die Katholiken auf Befehl des Bischofs von der Näfelser Feier 1838 wegblieben, schritt Glarus zur Auflösung des Bistumsverbandes mit Chur, der erst 1844 wieder provisorisch hergestellt wurde. Glarus ist der einzige Landsgemeindekanton, der sowohl die Bundesverfassungen von 1848, 1872 und 1874 angenommen, als auch seither bei den meisten eidgenössischen Referendumsabstimmungen seine Zustimmung zu den Vorlagen des Bundes gegeben hat.
Die Sympathien, welche das strebsame Ländchen besitzt, zeigten sich bei dem furchtbaren Brande, der den Hauptflecken verzehrte, indem die in der Schweiz und im Ausland gesammelten Liebesgaben in bar den Betrag von 2,754,606 Frank erreichten und die Bundesversammlung ein zweiprozentiges Darlehen von 1 Mill. Fr. an Glarus dekretierte. Die Verfassungsrevisionen von 1842, 1851 und 1878 haben das Landesgrundgesetz nicht wesentlich modifiziert; die jüngste vom brachte Neuerungen im Armengemeindewesen und gewährte den Niedergelassenen das Stimmrecht in Gemeindesachen schon nach einem Aufenthalt von drei Monaten.
Vgl. Blumer-Heer, Der Kanton Glarus, historisch, geographisch, statistisch (St. Gallen 1846);
Derselbe, Staats- und Rechtsgeschichte der schweizerischen Demokratien (das. 1850-1859, 2 Tle.);
»Jahrbücher des Historischen Vereins des Kantons Glarus« (Zürich [* 22] u. Glarus 1865 ff.).