Planwirtsc
haft.
Wirtschaftssystem, in dem Umfang und Zusammensetzung von Erzeugung und
Verbrauch nach vorausgesetzten
staatlichen Plänen erfolgen. Das freie Spiel von
Angebot und
Nachfrage wird hierbei ausgeschaltet. Zweck der Planwirtschaft
ist die bessere Ausnützung landeseigener Produktionsmittel, um vom Ausland unabhängiger zu werden,
zum Teil auch planmäßige Neuverteilung des
Sozialprodukts. Gefahr: zentralistische, an den Interessen des Einzelmenschen
vorbeigehende, schematische Regelung von Verhältnissen, die nur von Fall zu Fall entschieden werden können.