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HeinrichLudwig, bekannter Exeget, Sohn des vorigen, geb. ward 1806
Repetent, 1810 außerordentlicher und 1823 ordentlicher
Professor der
Theologie zu
Göttingen, mußte aber krankheitshalber diesen Wirkungskreis aufgeben und starb Er
schrieb: »Bemerkungen über den ersten Paulinischen
Brief an den Timotheus«
(Götting. 1808);
»De vera natura atque indole orationis
graecae
Novi Testamenti« (das. 1810);
»Kurzer Abriß der philosophischen Religionslehre« (das. 1821) u. a.
Vgl.
Lücke, Zum Andenken an H.L.Planck
(Götting. 1831).
Gottlieb Jakob, prot. Theolog, geb. zu Nürtingen in Württemberg, studierte in Tübingen, wurde daselbst 1775 Repetent, 1780 Stadtvikar
und 1781 Prediger sowie Professor an der Karlsakademie zu Stuttgart, 1784 ord. Professor zu Göttingen, wo er als
Generalsuperintendent, Abt von Bursfeld und Oberkonsistorialrat starb. Seinen theol. Standpunkt bezeichnet Planck selbst als rationellen
Supranaturalismus, als dessen Vertreter er sowohl die Vernünftigkeit wie den Offenbarungscharakter des Christentums behauptet.
P.s hervorragende Bedeutung liegt auf dem Gebiete der histor. Theologie; die wichtigsten seiner die sog. pragmatische Methode
durchführenden Werke sind die «Geschichte der Entstehung,
der Veränderungen und der Bildung unsers prot. Lehrbegriffs» (6 Bde., Lpz.
1781‒1800),
«Geschichte der Entstehung und Ausbildung der christl.-kirchlichen Gesellschaftsverfassung»)
(5 Bde., Hannov. 1803‒9) und die
«Geschichte der prot. Theologie von der Konkordienformel bis in die Mitte des 18. Jahrh.» (Gött. 1831). Ferner
veröffentlichte er eine Fortsetzung von Walchs «Neuester
Religionsgeschichte» (3 Bde., Lemgo 1787‒93),
«Einleitung in die theol. Wissenschaften») (2 Bde.,
Lpz. 1793‒95),
«Abriß einer histor. und vergleichenden Darstellung der dogmatischen Systeme unserer verschiedenen christl.
Hauptparteien» (ebd.1796; 3. Aufl.1822),
Johann Julius Wilhelm, Enkel des vorigen, Prozessualist, geb. studierte die Rechte zu Göttingen
und
Jena, wurde 1839 ^[] Privatdocent zu Göttingen, 1842 ord. Professor zu Basel,
1845 zu Greifswald, 1848 zugleich Oberappellationsgerichtsrat, 1850 Professor
zu Kiel, 1867 zu München. Er schrieb: «Die Mehrheit der Rechtsstreitigkeiten im Prozeßrecht»
(Gött. 1844),
«Logisches Kausalgesetz und natürliche
Zweckthätigkeit» (Nördl. 1877),
«Ziel und Entwicklungsgesetz der alten Philosophie in ihrem Verhältnis
zur neuern» (in der «Festschrift der württemb. Seminarien und Gymnasien
zum TübingerJubiläum 1877»),