Plätten
[* 3] (Platten, Bügeln), Glätten der feuchten Wäsche mit Hilfe eines heißen Metalls, des Plätteisens (Bügeleisens, Plättglocke). Dies schuhförmige Instrument muß innen auf dem Boden mit Rippen versehen sein, damit der glühende Bolzen (Stahl) nicht unmittelbar auf der Platte liegt und die Wäsche versengt. Zum Erhitzen der Bolzen dienen Plättöfen, in welchen man gleichzeitig mehrere Bolzen erhitzen kann. Um eine länger anhaltende, gleichmäßige Hitze zu erzielen, benutzt man auch hohe Plätteisen mit Rost, die mit glühenden Holzkohlen gefüllt werden.
Nachteilig kann bei ihnen die Asche und der Kohlendunst werden. Beides vermeidet man bei Plätteisen, die eine Spirituslampe enthalten und so gedreht werden können, daß von Zeit zu Zeit die obere, durch die Flamme [* 4] erhitzte Fläche nach unten kommt. Ähnlich sind die Gasplätteisen, welche durch einen langen Gummischlauch, den man an einem Brenner befestigt, mit Gas gespeist werden. Die Bügeleisen der Schneider bestehen aus einem massiven Eisenblock und werden so eingerichtet, daß sich der Griff leicht abnehmen und wieder einhaken läßt (amerikanische Plätteisen).
Eine Plättmaschine besteht aus zwei eisernen, übereinander liegenden, mit Holzkohle heizbaren Trommeln, die, mit verschiedener Umfangsgeschwindigkeit sich drehend, so zusammengedrückt werden, daß die zwischen ihnen hindurchgeführten Wäschestücke gleichzeitig geplättet und getrocknet werden. Die Maschine [* 5] plättet stündlich 200-250 m Wäsche, die nicht vorher gerollt zu sein braucht, eignet sich aber nicht für Gegenstände mit großen Knöpfen und vielen tiefen Falten. Die Glanzplätterei, welche der Wäsche das Aussehen neuer Ware gibt, wird vorteilhaft mit Plätteisen von besonderer Form und unter Anwendung gewisser Handgriffe ausgeführt. Auch benutzt man zu derselben ein mit Stearin oder Wachs versetztes Stärkemehl.