Physikus
(griech.), Kenner, Lehrer der Physik oder ein sie praktisch Ausübender (Physiker); sodann Titel eines amtlich bestellten Arztes, der einen Bezirk in sanitätspolizeilicher Beziehung beaufsichtigt und der Verwaltungs- und Gerichtsbehörde den nötigen Beistand leistet. Das Amt eines solchen Arztes heißt Physikat. Es gibt Kreis-, ¶
mehr
Stadt- und Landphysici. Die Funktionen des Physikus
sind hauptsächlich folgende: Er hat über die Gesundheitsverhältnisse seines
Bezirks zu wachen, beim Ausbruch einer Seuche über die Natur derselben, ihre Ansteckungsfähigkeit, ihre Ursachen, Tödlichkeit
etc. Beobachtungen anzustellen, gegen ihre weitere Verbreitung die geeigneten Maßregeln, als Absperrung etc., anzuordnen;
dasselbe gilt in Bezug auf Viehseuchen, im Einvernehmen mit Tierärzten. Auch hat er die Einimpfung der
Schutzpocken zu besorgen und sonstige medizinalpolizeiliche Funktionen auszuüben. Auch wird der Physikus
von der Obrigkeit requiriert,
um über vorgefallene Verwundungen, Vergiftungen, zweifelhafte Seelen- und Körperzustände etc. Gutachten abzugeben. Die Qualifikation
als Physikus
wird durch die Anstellung nach bestandenem Physikatsexamen erworben. In manchen Ländern ist statt
Physikus
der Name Gerichtsarzt oder Bezirksarzt eingeführt.