Pferchrecht
,
s. Hordenschlag.
Pferchrecht
43 Wörter, 315 Zeichen
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
Pferchrecht,
s. Hordenschlag.
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
Pferchrecht,
die Befugnis eines Grundbesitzers, zu verlangen, daß eine fremde Schafherde behufs der Gewinnung von Dünger auf seinem Grund und Boden eingepfercht werde;
auch das Recht des Schäfereiberechtigten, seine Schafe [* 2] auf fremdem Grund und Boden lagern zu lassen. (S. Pferch.)
(Pferchrecht, Jus stercorandi), die Servitut, vermöge deren ein Grundeigentümer verlangen kann, daß ein Schäfereiberechtigter seine Schafherde zu bestimmten Zeiten auf den Grundstücken des erstern im Pferch (s. d.) weiden und lagere (»ruhen«) lasse.