Pfeiler,
im Hochbau frei oder an der Wand stehender, mehr oder minder schlanker prismatischer Stein- oder Mauerkörper, der zur Unterstützung einer verhältnismäßig großen Last bestimmt ist. Haben Pfeiler die lotrecht wirkende Belastung eines Gebälkes zu tragen, so sind es Stützpfeiler; haben sie dem auf eine Umfangswand wirkenden Seitendruck eines Gewölbes zu widerstehen, so sind es Strebepfeiler; besteht das Fundament eines Gebäudes aus einzelnen Pfeilern, welche durch gewölbte Bogen verbunden werden, so heißen sie Grundpfeiler (s. Grundbau). Frei stehende Pfeiler erhalten meist unten einen Sockel und oben ein Kapital und wurden besonders in der romanischen Baukunst allein als Träger der Arkaden im Kirchenbau (Pfeilerbasiliken) oder in Verbindung mit frei stehenden Säulen, in der gotischen Baukunst in Verbindung mit angelehnten Säulchen (Bündelpfeiler) angewandt (s. Tafel »Dom zu Köln«, Fig. 4, 6-8). An den Ecken eines Gebäudes oder einer Säulenreihe stehende Pfeiler nennt man Eckpfeiler; mit der Wand verbundene, etwas aus dieser hervortretende Pfeiler nennt man Wandpfeiler oder Pilaster. Im Brückenbau unterscheidet man je nach ihrer Stellung End- oder Landpfeiler, Zwischen- oder Strompfeiler, je nach ihrer Funktion Stützpfeiler bei Balkenbrücken, Widerlagpfeiler bei gewölbten Brücken und Ankerpfeiler bei Hängebrücken, je nach ihrem Material steinerne oder massive Pfeiler, hölzerne oder eiserne Pfeiler, welch letztere je nach ihrer Konstruktion wieder in die niedrigern, aus einzelnen Stützen oder Säulen bestehenden Jochpfeiler und in die höhern, aus starken Eckpfosten oder Ecksäulen und zwischen sie eingeschaltetem Stabwerk bestehenden Fachwerkpfeiler zerfallen (s. Brücke).