Pfeiler
,
im
Hochbau frei
oder an der Wand stehender, mehr oder minder schlanker prismatischer
Stein- oder Mauerkörper,
der zur Unterstützung einer verhältnismäßig großen
Last bestimmt ist.
Haben Pfeiler
die lotrecht wirkende Belastung eines Gebälkes
zu tragen, so sind es Stützpfeiler;
haben sie dem auf eine Umfangswand wirkenden Seitendruck eines
Gewölbes
zu widerstehen, so sind es
Strebepfeiler; besteht das
Fundament eines Gebäudes aus einzelnen Pfeilern
, welche durch gewölbte
Bogen
[* 2] verbunden werden, so heißen sie Grundpfeiler
(s.
Grundbau).
[* 3]
Frei stehende Pfeiler
erhalten meist unten einen
Sockel und
oben ein
Kapital und wurden besonders in der romanischen
Baukunst
[* 4] allein als
Träger
[* 5] der
Arkaden im Kirchenbau (Pfeiler
basiliken) oder in
Verbindung mit frei stehenden
Säulen,
[* 6] in der
gotischen
Baukunst in
Verbindung mit angelehnten Säulchen
(Bündelpfeiler) angewandt (s. Tafel
»Dom
zu
[* 7]
Köln«,
[* 8] Fig. 4, 6-8).
An den
Ecken eines Gebäudes oder einer Säulenreihe stehende Pfeiler
nennt man Eckpfeiler;
mit der
Wand verbundene, etwas aus dieser hervortretende Pfeiler
nennt man Wandpfeiler oder
Pilaster. Im Brückenbau unterscheidet man
je nach ihrer
Stellung
End- oder Landpfeiler
, Zwischen- oder Strompfeiler, je nach ihrer
Funktion Stützpfeiler
bei Balkenbrücken,
Widerlagpfeiler
bei gewölbten
Brücken
[* 9] und Ankerpfeiler
bei
Hängebrücken, je nach ihrem
Material steinerne
oder massive Pfeiler
, hölzerne oder eiserne Pfeiler, welch letztere je nach ihrer
Konstruktion wieder in die niedrigern, aus einzelnen
Stützen oder
Säulen bestehenden Jochpfeiler
und in die höhern, aus starken Eckpfosten oder Ecksäulen und zwischen sie eingeschaltetem
Stabwerk bestehenden Fachwerkpfeiler
zerfallen (s.
Brücke).
[* 10]