Pfarrkirche
,
soviel wie Parochialkirche (s. d.).
Pfarrkirche
10 Wörter, 101 Zeichen
Pfarrkirche,
soviel wie Parochialkirche (s. d.).
Parnes - Parodie
* 2
Seite 62.924.Die Entwicklung abgegrenzter Pfarrverbände erfolgte in der abendländ. Kirche wahrscheinlich erst in der Karolingerzeit. Vorher werden die Kirchen unterschieden in tituli majores oder Ecclesiae baptismales und tituli minores oder Oratoria; in letztern darf nur gepredigt und Messe gehalten werden, während die übrigen kirchlichen Funktionen nur in den erstern vollzogen werden dürfen. Aus diesen Taufkirchen entwickelten sich sodann die Parochialkirche mit territorial und persönlich fest abgegrenztem Bezirk; der seit jener Zeit entwickelte Begriff liegt auch heute der evang. und kath. Kirchenverfassung zu Grunde, viele Staatsgesetzgebungen haben ihn aufgenommen, so besonders das Allg. Preuß. Landrecht; Parochialkirche ist demnach eine Kirche mit fest abgegrenztem, staatlich anerkanntem Gemeindeverband. Parochialkirche müssen nach kanonischem Recht definitiv angestellte Pfarrer haben, womit das im Gebiete des franz. Rechts so vielfach bestehende Institut der sog. Succursalpfarreien (s. d.) unvereinbar ist. -
Vgl. Loening, Geschichte des deutschen Kirchenrechts, Bd. 1 (Straßb. 1878);
Hinschius, Das Kirchenrecht der Katholiken und Protestanten in Deutschland, [* 3] Bd. 2 (Berl. 1878);
Zorn, Lehrbuch des Kirchenrechts (Stuttg. 1888).