Pfarrexemtion
,
s. Parochialzwang.
Pfarrexemtion
3 Wörter, 34 Zeichen
Pfarrexemtion,
s. Parochialzwang.
dasjenige Rechtsverhältnis, vermöge dessen die zu einer Parochie (s. d.) gehörenden Kirchengenossen in Beziehung auf alle oder doch auf bestimmte geistliche Amtshandlungen an die Geistlichen der betreffenden Parochialkirche gebunden und zur Tragung der Parochiallasten verpflichtet sind. Früher waren bestimmte Stände, z. B. der Adel und die königl. Beamten, häufig von dem Parochialzwang ausgenommen (eximiert). Diese Pfarrexemtionen sind durch die neuern evang. Kirchenverfassungen meistens beseitigt worden. Gewöhnlich ist aber für die dem Parochialzwang unterworfenen Gemeindeglieder vorgesehen, daß sie auf Grund von Dimissorialien (s. d.) die Amtshandlungen von andern als den Geistlichen der betreffenden Parochie verrichten lassen dürfen.